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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ab dem 1. April 2017 Neues Label für Pellet-Heizungen und Co.
Ab dem 1. April 2017 gibt es ein neues Energieeffizienzlabel für Heizungen. Was es bedeutet, wer betroffen ist: Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen.
Welche Heizungen sind betroffen?
Öl- und Gasheizungen müssen im Handel schon seit September 2015 gekennzeichnet sein. Nun sind auch viele neue Geräte für Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel oder andere feste Brennstoffe an der Reihe. "Hintergrund für die spätere Einführung des Energielabels für Festbrennstoffe ist das zeitlich versetzte Gesetzgebungsverfahren der EU", erklärt Jens Dörschel vom Deutschen Pelletinstitut in Berlin.
Zu den festen Brennstoffen zählt neben holzartiger Biomasse wie Holz, Pellets und Hackschnitzeln auch Kohle. "Kohle ist allerdings ein Auslaufmodell", sagt Martin Brandis, Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. "Kaum jemand wird sich heute eine neue Kohleheizung anschaffen". Interessanter für die Verbraucher seien Heizungen für die anderen Feststoffe. "Da sie mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist zu erwarten, dass sie in sehr gute Effizienzklassen eingestuft werden."
Möglich ist zunächst eine Einteilung in die Energieeffizienzklassen A++ bis G. Für Biomassekessel rechnet Brandis bei den meisten Anlagen mit einer Einstufung bei A+, bei Pellet-Brennwertkesseln und bei Holzpelletöfen sogar bei A++. Neue Öl- und Gasbrennwertkessel haben in der Regel die Effizienzklasse A.
Ab April nimmt der Schornsteinfeger keine neuen Öfen ohne Label ab
Gekennzeichnet werden müssen Festbrennstoffkessel sowie Verbundanlagen aus einem solchen Kessel mit Temperaturreglern und Solareinrichtungen jeweils mit einer Nennwärmeleistung bis 70 Kilowatt. "Ohne Label darf der Schornsteinfeger neu in den Verkehr gebrachte Feststoffheizungen nach dem 1. April 2017 nicht abnehmen", stellt Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn klar.
Bis 26. September 2019 gelten die Stufen A++ bis G, danach A+++ bis D. "Ältere Feststoffheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Sie benötigen kein Label", informiert Langer. Ab Januar 2018 ist dann die Kennzeichnung der nächsten Gruppe vorgesehen - der Einzelraumheizgeräte, also der Kachel- und Kaminöfen.
Effizienzklassen nicht sehr aussagekräftig
Ziel der Kennzeichnung ist es, mehr Transparenz herzustellen und den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, die Energieeffizienz der Geräte besser beurteilen und vergleichen zu können. Allerdings haben die Energielabel für Heizungen nur eine begrenzte Aussagekraft. "Sie machen - anders als zu Beispiel das Label für Kühlschränke - nur sehr selten die geringen Unterschiede zwischen der Energieeffizienz einzelner Geräte verschiedener Hersteller deutlich", argumentiert Dörschel vom Pelletinstitut. Sondern die Schilder vergleichen nur verschiedene Gerätetypen wie Öl-Brennwertheizungen mit Wärmepumpen oder Holzheizungen.
Label berücksichtigen keine Grenzwerte
Auch ein Vergleich der Betriebskosten der verschiedenen Heizungsarten wird laut Dörschel mit der Energieeffizienzklasse kaum einfacher, denn die Heizkosten hängen stark von den Preisen für die verschiedenen Brennstoffe ab. Das Energielabel sagt auch nichts über die Emissionen von Luftschadstoffen und die Erhaltung entsprechender Grenzwerte aus. "Diese Grenzwerte werden erst drei Jahre später, also 2020, mit der Ökodesign-Richtlinie definiert", erläutert Verbraucherschützer Brandis.
Hausbesitzer in Deutschland müssen nicht befürchten, dass ihre neuen Heizanlagen den künftigen Anforderungen der EU nicht genügen könnten. "Hierzulande gilt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen", erklärt Langer. Sie ist auch bekannt als Bundes-Immissionsschutzverordnung. "Darin sind heute schon mindestens die gleichen, meist aber noch schärfere Umweltgrenzwerte festgeschrieben als in der Ökodesign-Richtlinie der EU."