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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Versicherungsfall Überschwemmte Wärmepumpe: Das sollten Sie jetzt tun
Eine Wärmepumpe vor dem Haus kann durch Sturm und Regen Schaden nehmen. Wer kein Risiko eingehen will, sollte seine Versicherung kontaktieren.
Durch Starkregen und Sturm entstehen schnell Schäden am Haus. Für solche Schäden greift in der Regel die Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung. Wenn aber die am Haus angeschlossene Wärmepumpe in Mitleidenschaft gezogen wurde, liegt ein Versicherungsfall nicht zwingend vor. Versicherte sollten hier rechtzeitig ihren Versicherungsschutz prüfen.
Versicherer informieren
In der Regel schützt die Wohngebäudeversicherung das eigene Haus gegen die Folgen von Bränden, Blitzschlägen, Wasserschäden und Stürmen. Die Elementarschadenversicherung versichert angrenzende An- und Nebenbauten gegen elementare Schäden wie Überschwemmungen. Wer eine Wärmepumpe im Garten installiert hat, kann diese also gegen extreme Wetterereignisse mitversichern.
Damit die Elementarschadenversicherung auch für die Wärmepumpe greifen kann, sollten Versicherungsnehmer ihre Versicherung informieren, rät der Gesamtverband der Versicherer (GDV). Denn eine neue Wärmepumpe bedeutet eine Wertsteigerung des Hauses, wodurch auch der Versicherungsbetrag steigt. Liegen solche Informationen nicht vor, könnte die Versicherung im Schadensfall eine Kostenübernahme verweigern.
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Wenn der Schadensfall eintritt
Ist die Wärmepumpe durch eine Überschwemmung oder einen Sturm beschädigt worden, unterscheiden Versicherungen zwischen zwei Fällen: Teilschaden oder Totalschaden. Von einem Teilschaden spricht der Versicherer, wenn die Wiederherstellungskosten der Anlage zuzüglich des Werts des Altmaterials niedriger sind als der Neuwert, erklärt der GDV auf seiner Internetseite. Tritt dieser Fall ein, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Instandsetzung der Wärmepumpe.
Liegen die Kosten für die Wiederherstellung über dem Neuwert, liegt ein Totalschaden vor und der Versicherer entschädigt den Neuwert der Wärmepumpe. Das alles geschieht jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer seinerseits einige Punkte beachtet.
Denn neben dem Versicherungsschutz müssen sich Versicherungsnehmer auch um die Wartung der Anlagen bemühen. Wie der GDV erklärt, sollten Hausbesitzer die Wärmepumpe wie auch andere Heizungsanlagen in regelmäßigen Abständen durch einen qualifizierten Fachbetrieb prüfen lassen.
- dieversicherer.de: "Wie werden Wärmepumpen versichert?"
- verbraucherzentrale.de: "Versicherungsschutz gegen Elementarschäden"
- verbraucherzentrale.de: "Wärmepumpe: Alles, was Sie wissen müssen, im Überblick"
- waermepumpe.de: "Wie schütze ich meine Wärmepumpe vor Hochwasser? Welche Folgen kann die Überschwemmung für meine Wärmepumpe haben?"