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Kleinreparaturen: Wann Mieter bezahlen müssen


In der Mietwohnung
Kleinreparaturen: Wann Mieter bezahlen müssen

Risse in den Fliesen, ein loser Griff am Küchenfenster: Zu Mängeln kommt es in Mietwohnungen immer wieder. Nicht selten gibt es Streit, wer für die Reparaturen zuständig ist – der Mieter oder der Vermieter?

Aktualisiert am 22.05.2021|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn
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Grundsätzlich sind Vermieter für die Instandhaltung einer Wohnung oder eines Hauses verantwortlich. Allerdings können sie ihren Mietern die Übernahme von kleineren Reparaturen auferlegen – mit einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag, erklärt die Stiftung Warentest.

Handwerker am Fenster: Wie viel Mieter für Reparaturen zahlen müssen, ist nicht einheitlich festgelegt.Vergrößern des Bildes
Handwerker am Fenster: Wie viel Mieter für Reparaturen zahlen müssen, ist nicht einheitlich festgelegt. (Quelle: artursfoto/getty-images-bilder)

Mieter müssen nicht alle Kleinreparaturen bezahlen

Wie viel Mieter maximal zahlen müssen, ist nicht einheitlich festgelegt: Einige Gerichte sehen die Obergrenze bei 75 Euro pro Reparatur, andere bei 100 Euro oder sogar 120 Euro.

Wichtig: Im Mietvertrag muss nicht nur die Höchstgrenze für einzelne Reparaturen, sondern auch eine jährliche Höchstgrenze genannt sein.

Acht Prozent der jährlichen Miete ohne Nebenkosten gelten als angemessen. Fehlen die Grenzen im Vertrag, müssen Mieter nichts zahlen. Generell müssen sie nicht für sämtliche Kosten aufkommen. Reparaturen an Strom-, Wasser- und Gasleitungen oder einer Therme gehen immer zu Lasten des Vermieters.

Zahlen müssen Mieter bei Gegenständen, deren Zustand und Lebensdauer sie durch eine pflegliche Behandlung beeinflussen können. Das sind zum Beispiel die Griffe von Wasserhähnen, Lichtschalter und Türklinken.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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