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Wenn Nachbarn Lügen verbreiten, sollten Sie das tun


Experten-Tipps
Wenn Ihre Nachbarn Lügen verbreiten, sollten Sie das tun

Auch in einer intakten Nachbarschaft kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Handelt es sich jedoch um Verleumdung, gibt es juristische Schritte, die Betroffene einleiten können.

21.11.2024 - 07:05 Uhr|Lesedauer: 3 Min.
Von t-online, jb
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Sicherlich reden Leute hin und wieder über Nachbarn. Das kommt in jeder guten Nachbarschaft vor. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn nicht nur geredet wird, sondern Nachbarn Lügen über andere verbreiten. Was Sie tun können, wenn Sie davon betroffen sind.

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Gerüchte: Wann handelt es sich dabei um Rufmord? (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Oleksandr Latkun/imago)

Was kann man machen, wenn Nachbarn schlecht über einen reden?

Am besten ist es natürlich, die Unstimmigkeit direkt beim Nachbarn anzusprechen und so Streit oder weitere Eskalationen zu vermeiden. In einem persönlichen Gespräch können dann beide Parteien ihre Beweggründe offenlegen. Vielleicht stellen beide fest, dass es sich bei der Lüge um ein Missverständnis handelt, das nur von Dritten so aufgebauscht wurde.

Stellt sich jedoch heraus, dass der Nachbar tatsächlich und absichtlich Lügen verbreitet oder schlecht über Sie redet, und auch ein freundliches Gespräch mit ihm nicht zur Einsicht führt, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser kann helfen, eine Lösung zu finden.

So kann in einem ersten Schritt herausgefunden werden, ob es sich tatsächlich um üble Nachrede oder gar Rufmord handelt. Beides ist gemäß Strafgesetzbuch (StGB) verboten. Ein Anwalt kann Ihnen raten, ob sich eine Klage auf Unterlassung lohnt oder gar eine Strafanzeige gestellt werden sollte. Wichtig ist, dass Sie Beweise für die Straftat sammeln.

Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.

Übrigens müssen Sie innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen. Andernfalls ist Verleumdung nicht verfolgbar (§ 194 StGB).

Wie kann ich Verleumdung oder üble Nachrede beweisen?

Die Erbringung des Nachweises kann unter Umständen schwierig sein. Am besten ist es, wenn Sie schriftliche Beweise haben, zum Beispiel Briefe, Nachrichten (per SMS, E-Mail oder WhatsApp) oder anderweitige Unterlagen. Auch Zeugenaussagen dienen als Beweismittel.

Je mehr Beweise Sie haben, desto besser stehen Ihre Chancen, sich gegen Ihren Nachbarn zu wehren.

Was sind Beispiele für Verleumdung?

Als Verleumdung gelten unter anderem:

  • bewusste Verbreitung von Unwahrheiten und haltlosen Gerüchten über kriminelle Aktivitäten, moralisches Fehlverhalten oder berufliche Unfähigkeiten einer Person.
  • bewusste Verbreitung gefälschter Bilder und/oder Videos.
  • schwere Beleidigungen, herabwürdigende Äußerungen.
  • Schmähkritik
  • Identifizierende Nennung des Namens einer Person, ohne dass dies erforderlich wäre

Als Beispiel nennen die Juristen von H/T – Defensio Strafverteidiger Dr. Hennig & Albrecht Rechtsanwälte Partnerschaft folgende Situation: "Sie berichten dem örtlichen Kneipier, dass gegen Ihren Nachbarn mehrere Sexualstrafverfahren laufen, obwohl Sie wissen, dass dies nicht stimmt."

Was sind Beispiele für üble Nachrede?

Bei übler Nachrede setzt eine Person Behauptungen über eine andere Person in die Welt, die unwahr und ehrverletzend sind. Es handelt sich gemäß § 186 StGB um ein Ehrdelikt und ist strafbar. Wichtig bei übler Nachrede ist, dass die Äußerungen gegenüber Dritten stattfinden und die betroffene Person, also das Opfer, nicht anwesend ist. Die Strafverteidiger erklären zudem, dass die Unwahrheit nicht sicher feststehen oder/und der Täter die Unwahrheit nicht kennen muss.

Als Beispiel nennt die Media Kanzlei die Behauptung, dass eine Person ein Verbrechen begangen habe, ohne dass es bewiesen ist. Der Täter verbreitet diese Geschichte beispielsweise in öffentlichen Foren.

Wie werden üble Nachrede und Verleumdung bestraft?

Kommt üble Nachrede vor Gericht, wird sie meist mit einer Geldstrafe geahndet. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist in schweren Fällen (oder wenn diese schriftlich verbreitet wurde) möglich. Auch ein Eintragung im Zentralregister oder Führungszeugnis ist denkbar.

Verleumdung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Wichtig ist, dass der Vorsatz bewiesen werden muss.

Verwendete Quellen
  • advocard.de "Lügen, Verleumdung, üble Nachrede: Das können Betroffene tun"
  • ht-straftrecht.de "Verleumdung"
  • media-kanzlei.com "Rufmord und Verleumdung"
  • gesetze-im-internet.de "§ 186 StGB"
  • gesetze-im-internet.de "§ 187 StGB"
  • gesetze-im-internet.de "§ 194 StGB"
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