Nach Klage der Umwelthilfe Urteil zwingt Lidl zur Annahme alter Elektrokleingeräte

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden: Lidl muss alte Elektrokleingeräte kostenfrei zurücknehmen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte den Discounter verklagt – mit Erfolg.
Elektroschrott entsorgen? Das geht zum Glück zumindest bei Kleingeräten leicht. Denn diese können inzwischen bei vielen Händlern kostenlos abgegeben werden. Allerdings nicht so bei einem Discounter: Lidl. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellte bei Testbesuchen fest, dass der Discounter die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme verweigerte. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden: Lidl muss ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurücknehmen (AZ 9 U 1090/24).
Lidl erklärte vor Gericht, dass die Rücknahmepflicht für den Lebensmittelhandel verfassungswidrig sei. Das OLG Koblenz wies die Auffassung des Discounters zurück. Die Regelung sei durch die EU-Richtlinie 2012/19/EU gedeckt und stelle keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, so die Richter.
Diese Geräte können im Supermarkt und Discounter abgegeben werden
Kleine Elektrogeräte wie einen Toaster, einen Fön, ein Handy oder einen Wasserkocher können Verbraucher im Supermarkt oder Discounter abgeben, der diese dann fachgerecht entsorgt. Wichtig ist, dass die Kantenlänge von 25 Zentimetern nicht überschritten wird. Zudem muss die Filiale eine Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern haben und selbst Elektrogeräte verkaufen.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Allerdings kann Lidl noch versuchen, mittels einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof die Zulassung einer Revision zu erwirken.
Hintergrund der Klage
Die gesetzliche Rücknahmepflicht für Elektrokleingeräte soll dazu beitragen, die Sammel- und Recyclingquote für Elektroschrott zu erhöhen. Laut der Europäischen Union liegt die Sammelquote in Deutschland mehrfach unter den gesetzlichen EU-Vorgaben – und das, obwohl die Rücknahmepflicht bereits 2022 auf bestimmte Supermärkte und Discounter ausgeweitet wurde. Daher strebt die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an, berichtet die DUH. Beispielsweise wurden laut dem Statistischen Bundesamt 2023 nur 29,5 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte erfasst – gefordert sind 65 Prozent.
- duh.de "Deutsche Umwelthilfe setzt pflichtgemäße Rücknahme von Elektroschrott beim Discounter durch"
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