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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Das sollten Sie jetzt wissen Neue Regeln bei der Entsorgung von Elektrogeräten
Zum 1. Juli 2022 ändern sich einige Regelungen für die Entsorgung von Elektroschrott. Das kommt vor allem den Verbrauchern zugute.
Ausgediente Elektrogeräte können ab dem 1. Juli 2022 nicht nur bei Händlern, sondern auch in größeren Lebensmittelgeschäften sowie Discountern abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Filialen auch Elektrogeräte verkaufen.
Welche Geräte können im Supermarkt und Discounter abgegeben werden?
Kleine Elektrogeräte wie einen Toaster, einen Fön, ein Handy oder einen Wasserkocher können Verbraucher im Supermarkt oder Discounter abgeben, der diese dann fachgerecht entsorgt. Wichtig ist, dass die Kantenlänge 25 Zentimeter nicht überschreitet.
Welche Lebensmittelgeschäfte müssen Elektroschrott annehmen?
Wichtig ist, dass die Filiale groß genug ist – also ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter – und selbst Elektrogeräte verkauft. Somit sind künftig auch zahlreiche Filialen von Aldi, Edeka, Rewe, Kaufland und anderen Unternehmen dazu verpflichtet, Elektroschrott von Ihren Kunden anzunehmen.
Der Elektrofachhandel, Baumärkte und andere Geschäfte, die Elektrogeräte dauerhaft verkaufen und eine Verkaufsfläche über 400 Quadratmeter haben, müssen Kleingeräte kostenlos zurücknehmen – selbst dann, wenn Kunden kein neues Gerät kaufen. Kaufen Kunden hingegen zugleich ein neues Produkt, so müssen diese Filialen auch Geräte, deren Kanten länger als 25 Zentimeter sind, kostenlos zurücknehmen. Auch zur kostenlosen Abholung des Altgeräts sind diese Händler dann verpflichtet, wenn der Kunde bei ihnen ein neues Produkt kauft und es liefern lässt.
Wie teuer ist die Entsorgung?
Ausgediente Elektrogeräte, deren Kantenlänge unter 25 Zentimetern liegt, können kostenlos in Lebensmittelgeschäften und bei Discountern abgegeben werden.
Was gilt für den Online-Handel?
Nicht nur der stationäre Handel muss Elektroschrott annehmen. Auch der Online-Handel ist künftig hierzu verpflichtet. Dabei ist wieder die Kantenlänge entscheidend, die unter 25 Zentimeter liegen sollte. Die kostenlose Rücknahmepflicht der Händler hängt nicht von einem Neukauf ab.
Bei Elektrogeräten, deren Kantenlänge zwischen 25 und 50 Zentimetern liegt, wird der Elektroschrott von den Online-Händlern jedoch nur kostenlos angenommen und entsorgt, wenn der Kunde ein neues, gleiches Gerät kauft, das alte also ersetzt. Bei ausgedienten Großgeräten, wie Kühlschränken, Wasch- oder Geschirrspülmaschinen, muss der Online-Händler eine kostenlose Abholung anbieten, wenn sein Kunde zugleich ein ähnliches neues Produkt kauft.
Übersicht
Elektrofachhandel, Baumärkte und Geschäfte, die Elektrogeräte verkaufen | Lebensmittelhandel, die Elektrogeräte anbieten | Online-Handel | Kommunale Entsorgungsbetriebe (Wertstoffhof, Recyclinghof) | |
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Größe des Geschäfts | Filialen, deren Verkaufsfläche für Elektrogeräte über 400 m² groß ist | Filialen, deren Verkaufsfläche über 800 m² groß ist | Online-Händler, die nur Elektrogeräte verkaufen und über 400 m² groß sind; Online-Händler, die Lebensmittel und Elektrogeräte verkaufen und über 800 m² groß sind; | Mindestens eine Abgabemöglichkeit für Verbraucher ist verpflichtend |
Rücknahme von Elektrokleingeräten, Kantenlänge unter 25 cm | Kostenlos, maximal drei Stück des gleichen Elektrogerätes | Kostenlos, maximal drei Stück des gleichen Elektrogerätes | Kostenlos, maximal drei Stück des gleichen Elektrogerätes; Händler können aber auch auf Sammelstelle verweisen | Immer kostenlos möglich; in haushaltsüblichen Mengen |
Rücknahme von Elektrogeräten, Kantenlänge über 25 cm | Kostenlos nur bei Neukauf eines gleichwertigen Gerätes | Kostenlos nur bei Neukauf eines gleichwertigen Gerätes | Kostenlos, maximal drei Stück des gleichen Elektrogerätes; Händler können aber auch auf Sammelstelle verweisen | Immer kostenlos möglich; in haushaltsüblichen Mengen |
Rücknahme/Abholung von Elektrogeräten, Kantenlänge über 25 cm | Kostenlos nur bei Neukauf und Anlieferung eines gleichwertigen Gerätes | Kostenlos nur bei Neukauf und Anlieferung eines gleichwertigen Gerätes | Kostenlos, wenn es sich um ein Großgerät handelt und bei Lieferung des Neugeräts | Abholung unter Umständen kostenpflichtig |
Wenn die Händler die Annahme verweigern, können sich Verbraucher an das für ihre Kommune oder ihren Bezirk zuständige Ordnungsamt oder die Verbraucherzentrale aus ihrem Bundesland wenden. Kommen die Händler ihrer Pflicht nicht nach, kann ihnen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.
- Verbraucherzentrale NRW e.V.