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Elektromüll: Abgabe künftig wohl auch im Kiosk und an Tankstellen möglich


Neues Gesetz
Elektromüll: Abgabe künftig auch im Kiosk?

Von t-online, jb

Aktualisiert am 10.10.2024 - 18:05 UhrLesedauer: 2 Min.
Vapes: Die E-Zigaretten können zu schweren Bränden führen.Vergrößern des BildesVapes: Die E-Zigaretten können zu schweren Bränden führen. (Quelle: IMAGO / UIG)

Kleinteiligen Elektroschrott extra zum Händler bringen, damit er fachgerecht entsorgt wird? Für viele Verbraucher zu mühsam. Sie schmeißen ausgediente Produkte lieber in den Restmüll oder die Natur.

Händler sind laut Gesetz dazu verpflichtet, alte, defekte und ausgediente Elektronikgeräte anzunehmen und entsprechend fachgerecht zu entsorgen. Der abgegebene Elektroschrott darf jedoch nur eine gewisse Maximalgröße haben und nur in einer begrenzten Stückzahl abgegeben werden. Zudem muss der Händler eine entsprechende Verkaufsfläche vorweisen oder ähnliche Artikel im Sortiment haben. Bis jetzt können ausgediente E-Zigaretten in Supermärkten oder Elektromärkten entsorgt werden.

Es gibt jedoch auch unsichtbaren Elektroschrott, wie E-Zigaretten und Dampfer, die viele Verbraucher nicht bei den Sammelstellen, sondern einfach im Restmüll entsorgen. Das ist nicht nur lebensgefährlich – die Akkus können explodieren und Brände auslösen – es kann auch ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. (Erfahren Sie darüber mehr in diesem Artikel hier.)

Rückgabe auch an Tankstellen und in Kiosken

Um beides zu verhindern, hat das Bundeskabinett nun eine Gesetzesänderung beschlossen. Sie besagt, dass Verbraucher künftig zumindest Einweg-E-Zigaretten an den Händler zurückgeben können, bei dem sie sie gekauft haben. Demnach dürfen die Produkte also auch an Kiosken oder Tankstellen abgegeben werden. Die Händler müssen die ausgedienten Einweg-E-Zigaretten auch dann annehmen, wenn der Verbraucher keine neuen kauft.

Umgestaltung der Rücknahmestellen

Darüber hinaus sieht das neue Gesetz vor, dass alle Sammelstellen für Elektrogeräte in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet sind. Dadurch sollen Verbraucher sofort erkennen, ob sie ihren Elektroschrott in der Filiale abgeben können – und wenn ja, wo.

Eine Kennzeichnung an den Regalen, in denen die Elektroartikel stehen, ist ebenfalls geplant. Dabei soll es sich um eine durchgestrichene Mülltonne handeln. Das Symbol soll dem Käufer mitteilen, dass das gekaufte Gerät getrennt entsorgt werden muss, wenn es irreparabel ist.

Über die Gesetzesänderung muss der Bundestat noch beraten.

Batterien dürfen nur noch von Experten entsorgt werden.

Ein weiterer Punkt in der Gesetzesänderung betrifft die Entsorgung von Lithium-Batterien auf dem Wertstoffhof. Künftig darf nur noch geschultes Personal sie sammeln und in die korrekten Sammelbehälter einsortieren – Kunden dürfen sie dort nicht mehr selbst entsorgen.

Der Service soll Brände, ausgelöst durch eine falsche Entsorgung oder beschädigte Batterien, verhindern.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • berlin-recycling.de "E-Zigaretten entsorgen"
  • bmuv.de "Wie kann ich meine E-Zigarette richtig entsorgen?"
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