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PV-Anlage: Ab Februar 2025 geringere Einspeisevergütung


Änderung im Februar
PV-Anlagen-Besitzer sollten heute noch handeln

Von t-online, jb

31.01.2025 - 09:49 UhrLesedauer: 1 Min.
Sonnenenergie optimal nutzen: Für Eigenheimbesitzer ist eine Solaranlage auf dem Dach eine Option.Vergrößern des Bildes
Sonnenenergie optimal nutzen: Für Eigenheimbesitzer ist eine Solaranlage auf dem Dach eine Option. (Quelle: Nestor Bachmann/dpa-tmn)
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Besitzer einer neuen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) sollten schnell sein und heute noch handeln. Andernfalls verlieren sie viel Geld.

Wer eine Solaranlage oder ein Steckersolargerät in Betrieb nimmt und die hiermit gewonnene Solarenergie in das öffentliche Netz einspeist, kann eine Vergütung erhalten. Diese liegt seit dem 1. August 2024 zwischen 5,68 Cent/kWh und 12,73 Cent/kWh. Je nachdem, wie viel Leistung Ihre Anlage hat und ob Sie die gewonnene Energie zum Teil selbst verbrauchen (Teileinspeisung).

Info

Teileinspeisung bedeutet, dass Sie einen Teil der gewonnenen Energie selbst verbrauchen und alles, was über Ihren Verbrauch hinausgeht, in das öffentliche Netz gespeist wird. Die Teileinspeisung kann daher auch Überschusseinspeisung genannt werden.
Experten empfehlen, möglichst viel der generierten Energie selbst zu verbrauchen, da der Zukauf von Strom beim Stromanbieter teuer ist. Teilweise kann es sich lohnen, einen Batteriespeicher zu installieren und den Überschuss hier zwischenzuspeichern.

Zum 1. Februar 2025 werden sich die Sätze jedoch ändern. Dann bekommen PV-Anlagen-Besitzer etwas weniger.

Einspeisevergütung ab Februar

Wer seine PV-Anlage zum ersten Mal zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2025 in Betrieb nimmt und die gewonnene Energie verkauft, kann mit folgender Vergütung rechnen:

Leistung der PV-AnlageVolleinspeisung (ohne Eigenverbrauch)Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch)
bis 10 kWp12,60 Cent/kWh7,94 Cent/kWh
10 bis 40 kWp10,56 Cent/kWh6,88 Cent/kWh
40 bis 100 kWp10,56 Cent/kWh5,62 Cent/kWh

Quelle: finanztip.de, §§ 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 20. Dezember 2024)

Wie viel erhalte ich?

Um auszurechnen, wie viel Geld Sie für die Einspeisung erhalten, bedarf es einer kleinen Rechnung.

Ein Beispiel: Haben Sie eine 10-kWp-Anlage und geht diese zwischen Februar und Juli 2025 zum ersten Mal ans Netz, erhalten Sie bei einer Volleinspeisung für die ersten 10 kWp 12,60 Cent/kWp. Die restlichen 10 kWp werden mit 10,56 Cent/kWp vergütet. Insgesamt erhalten Sie also für die Volleinsspeisung 11,58 Cent/kWh.

Keine Einspeisevergütung bei negativem Strompreis

Allerdings haben sich die Politiker darauf geeinigt, dass bei einem negativen Strompreis die Vergütung entfällt. Details dazu erfahren Sie hier.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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