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Amazon und MediaMarktSaturn von Verbraucherzentrale verklagt


Wegen Steckersolargeräten
Verbraucherzentrale verklagt Amazon und Mediamarkt-Saturn

Von t-online, jb

05.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Balkonkraftwerk: Bei Geräten mit mehr als 800 Watt Leistung besteht Handlungsbedarf.Vergrößern des Bildes
Balkonkraftwerk: Bei Geräten mit mehr als 800 Watt Leistung besteht Handlungsbedarf. (Quelle: Astrid860/getty-images-bilder)
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Verbraucherschützer verklagen Amazon und MediaMarktSaturn wegen mangelhafter Informationen. Droht ein neues Risiko für Heimanwender?

Wer auf lange Sicht seine Stromkosten reduzieren möchte, ist mit einem Steckersolargerät, auch als Balkonkraftwerk oder Mini-Photovoltaikanlage bekannt, gut beraten. Diese Geräte ermöglichen es dank der neuen Entwicklung und dem Solarpaket I, eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen.

Doch bei Geräten mit einer Leistung von über 800 Watt ist besondere Vorsicht geboten: Hier besteht aktuell noch die Pflicht, das Gerät von einer beim Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachkraft anschließen zu lassen (mehr dazu hier). Zusätzlich muss die Mini-PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Welche Onlinehändler verklagt wurden

Mindestens einer der beiden Hinweise fehlt jedoch bei mehreren großen Onlinehändlern, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet. Insbesondere bei Amazon, Mediamarkt-Saturn und Netto-Online. Die Verbraucherschützer haben daher Klage gegen die Plattformbetreiber eingereicht.

"Zweck der Elektrofachkraft-Pflicht ist zum einen der Brand- und Gesundheitsschutz, zum anderen auch der Schutz des Stromnetzes, welcher letztlich der Versorgungssicherheit dient", begründet Holger Schneidewindt, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, das Vorgehen. Wann ein Balkonkraftwerk zum Brandrisiko wird, erfahren Sie hier.

Laut der Verbraucherzentrale müssen die Betreiber von amazon.de, mediamarkt.de und saturn.de sich ebenso wie Verkäufer der Geräte an die Informationspflicht halten, so die Argumentation.

Die Fälle werden vor dem Landgericht Frankfurt am Main (amazon.de), dem Landgericht München (mediamarkt.de und saturn.de) und dem Oberlandesgericht Bamberg (netto-online.de) verhandelt.

Was können Verbraucher tun?

Verbraucher, die auf den genannten Plattformen Steckersolargeräte mit der entsprechenden Leistung gekauft haben, sollten darauf achten, dass sie korrekt angeschlossen wurden. Kaufinteressenten sollten sich vor dem Kauf umfassend informieren und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Wenn Heimanwender diese Sicherheitsvorkehrungen beachten, besteht kein Risiko.

Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale.nrw "Steckersolargeräte: Verstöße gegen Informationspflicht"
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