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Stromkosten: Wie sich der Strompreis zusammensetzt


Schnell erklärt
Strompreis: Ein Faktor ist der Löwenanteil

Die Zusammensetzung des Strompreises ist komplex und ändert sich jährlich. Wie sieht die einzelne Verteilung im Moment aus?

Aktualisiert am 11.07.2024|Lesedauer: 2 Min.

Aktuell setzt sich der Strompreis in Deutschland aus mehreren Bestandteilen zusammen, die in drei Kategorien untergliedert werden: Kosten für die Stromerzeugung, Steuern und weitere Abgaben sowie Netzentgelte. Wie hoch die Anteile hier prozentual sind, kann sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Für 2024 sieht die Verteilung wie folgt aus:

Stromkosten: Die Tarife der Grundversorger sind weiterhin sehr teuer.Vergrößern des Bildes
Stromkosten: Die Tarife der Grundversorger sind weiterhin sehr teuer. (Quelle: vchal/getty-images-bilder)
  • Strombeschaffung: etwa 44 Prozent
    beinhaltet unter anderem Kosten für den Stromeinkauf an der Strombörse oder die Stromerzeugung, den Service und den Vertrieb, aber auch die Gewinnmargen des Unternehmens.
  • Netzentgelte: etwa 27 Prozent
    beinhaltet den Messstellenbetrieb, die Kosten für den Stromzähler, die Stromtransportkosten.
    Sie fallen je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus und sind staatlich reguliert.
  • Steuern: etwa 29 Prozent
    beinhaltet Umsatzsteuer, Stromsteuer und weitere Abgaben wie Konzessionsabgaben (§2 KAV), Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Umlage (§§ 10 ff EnFG), §-19-StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten.
    Die Höhe der Steuern, Abgaben und Umlagen ist staatlich festgelegt.

Die Netzentgelte im Bundesvergleich

Die Netzentgelte werden von dem für die Region zuständigen Netzbetreiber bestimmt. Die Bundesnetzagentur kontrolliert dabei die Höhe der erhobenen Stromnetzentgelte.

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Auf Ihrer jährlichen Stromabrechnung ist die Höhe der für Sie geltenden Netzentgelte aufgelistet. Allerdings handelt es sich dabei um die Gebühr aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum. Alternativ können Sie sich auf der Internetseite des für Sie zuständigen Netzbetreibers nach dem exakten Wert erkundigen.

Kann der Energielieferant Änderungen von Steuern, Abgaben und Umlagen eins zu eins an seine Kunden weitergeben?

Das hängt von Ihrem Energieliefervertrag sowie den zugehörigen AGB ab. Üblich sind die zwei folgenden Regelungen beziehungsweise Vertragsklauseln:

Normale Preisanpassungsklausel

Der Energielieferant ändert bei Bedarf die Preise nach eigenem Ermessen. Bei einer Senkung oder Erhöhung der Konzessionsabgabe besteht keine Verpflichtung, den Preis für die Kunden entsprechend anzupassen.

Separierte Preisanpassungsklausel

Der Energielieferant muss staatlich (hoheitlich) angeordnete Preisänderungen direkt an den Kunden weitergeben. Bei einer Senkung oder Erhöhung der Konzessionsabgabe besteht demnach eine Verpflichtung, den Preis für die Kunden entsprechend anzupassen.

Wichtig

Unabhängig von den Preisklauseln in den AGB müssen alle Preisbestandteile in korrekter Höhe auf der Strom- oder Gasabrechnung angegeben werden.

Verwendete Quellen
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