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Vorsorgevollmacht: Das ändert sich 2023


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Änderung zum Jahreswechsel
Was bei der Vorsorgevollmacht jetzt neu ist


Aktualisiert am 14.01.2023Lesedauer: 4 Min.
Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht ausstellen.Vergrößern des Bildes
Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht ausstellen. (Quelle: Franziska Koark/dpa/tmn)
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Wenn ein Mensch plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, muss ein anderer seine Geschäfte regeln. Dafür gilt jetzt ein Notvertretungsrecht.

Eine Vorsorgevollmacht braucht jeder, der volljährig ist. Denn mit der Volljährigkeit endet das gesetzliche Vertretungsrecht der Eltern. Verunglückt zum Beispiel ein frisch Volljähriger und liegt im Koma, kann der Arzt den Eltern unter Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht jegliche Informationen über den Zustand des Kindes verweigern.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Wer durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr handlungsfähig ist, braucht jemanden, der für ihn entscheidet. Per Gesetz gibt es bisher niemanden, der automatisch einspringen darf. Also weder die Eltern, Kinder noch der Ehegatte – und erst recht nicht der unverheiratete Lebenspartner.

Zum Jahreswechsel änderte sich das: Nun greift das gesetzliche Notvertretungsrecht. Das bedeutet, ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner darf in einem medizinischen Notfall für den anderen die Gesundheitssorge übernehmen – aber nur maximal sechs Monate lang. Danach kann das Gericht eine Betreuung einsetzen.

Eine Vorsorgevollmacht bleibt also auch weiterhin für Ehepaare sinnvoll. Mit ihr können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die in Ihrem Namen handeln dürfen. Das betrifft unter anderem Ihre Gesundheit – wer entscheidet über Operationen, lebenserhaltende Maßnahmen, Pflegeheim –, die Vollmacht kann aber auch für Verträge, Versicherungen, Immobilien und zum Teil für Bankangelegenheiten eingesetzt werden.

Ausgenommen sind hingegen Angelegenheiten wie Eheschließungen und Testamentserstellungen. Außerdem lassen sich Personen für verschiedene Bereiche bevollmächtigen. Möglich sind auch Regelungen, wer in welchem Fall oder bei Uneinigkeit entscheiden darf.

Gut zu wissen

Sollen Bevollmächtigte auch auf das Bankkonto des Vollmachtstellers zugreifen, reicht eine Vorsorgevollmacht meist nicht aus. Viele Banken verlangen ein spezielles Formular – eine Bankvollmacht, die Kontoinhaber und Bevollmächtigter unterschreiben müssen.

Welche Formulierungen bereiten Probleme?

Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben, wie eine Vorsorgevollmacht auszusehen hat. Der Spielraum für Formulierungsmöglichkeiten ist damit schier unendlich. Im Internet findet sich entsprechend eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Vordrucke. Diese sind in der Regel sehr generell gehalten und gehen nicht unbedingt auf die persönlichen familiären Verhältnisse ein.

Tipp

Ein allgemeines Formular der Vorsorgevollmacht können Sie unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herunterladen.

Das heißt: Je überlegter wichtige Details in der Vorsorgevollmacht geregelt sind, desto sicherer ist sie. Denn allzu leicht kann sonst wegen einer ungenauen Formulierung später das juristische Fingerhakeln beginnen.

Aus diesem Grund kann eine Beratung beim Anwalt oder beim Notar sinnvoll sein. Letzterer darf zudem die Unterschrift beglaubigen oder das ganze Dokument beurkunden. Die Kosten für die Beurkundung liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro, die alleinige notarielle Beglaubigung der Unterschrift kostet etwa die Hälfte.

Sollte die Vorsorgevollmacht beurkundet werden?

Eine notarielle Beurkundung ist nicht Pflicht und bei einer rein medizinischen Vollmacht auch nicht erforderlich. Möchten Sie jedoch auch weitere Lebensaspekte regeln, ist eine Beurkundung angeraten. Sie hat im Zweifel mehr Gewicht und Überzeugungskraft. Denn es ist nicht absehbar, wen die bevollmächtigten Angehörigen einmal überzeugen müssen.

Zudem wird in manchen Fällen aufgrund der Tragweite eine notarielle Beurkundung verlangt – wenn es zum Beispiel um den Verkauf eines Grundstücks beziehungsweise eines Hauses oder um die Aufnahme eines Kredits geht.

Gut zu wissen

Soll ein Bevollmächtigter auch in Grundstücks- und Immobilienfragen entscheiden, müssen Sie einen Notar einschalten.

Gibt es Bedingungen für die Wirksamkeit?

Ob Sie die Vollmacht an Bedingungen knüpfen sollten, darüber scheiden sich die Geister. Experten raten, auf die generelle Gültigkeit der Vorsorgevollmacht zu achten. Das bedeutet, ihr Geltungsbereich sollte nicht eingeschränkt sein und sie sollte auch über den Tod hinaus Bestand haben. Im Zweifel können Sie die Vollmacht an ein ärztliches Attest knüpfen. Dann wird sie nur wirksam, wenn ein medizinischer Ernstfall eintritt.

Ist ein Eintrag ins Vorsorgeregister nötig?

Sinnvoll ist es in jedem Fall, die beglaubigte Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Das ist im Übrigen auch für nicht notariell beurkundete Dokumente möglich und kostet online einmalig ab 20,50 Euro.

Wer die Vorsorgevollmacht registrieren lässt, bekommt eine Karte mit dem Hinweis auf Vollmacht und Bevollmächtigte, die sich ins Portemonnaie legen lässt. Der Vorteil: Bei Bedarf kann das zuständige Betreuungsgericht die Willensbekundung unmittelbar einsehen.

Was sind die Vorteile und Nachteile einer Vorsorgevollmacht?

Der Nutzen einer Vorsorgevollmacht liegt auf der Hand: Relativ unbürokratisch können Sie eine Person bestimmen, die alles regelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Zugleich schenken Sie dieser Person aber auch viel Vertrauen, dass sie alles in Ihrem Sinne regelt.

Denn: Der Bevollmächtigte bekommt eine ungeheure Machtfülle in die Hand. Deshalb sollten Sie die Wünsche detailliert besprechen. Schriftliche Notizen ergänzend zur Vollmacht können hier hilfreich sein.

Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden – auch mündlich. Angeraten ist, regelmäßig zu prüfen, ob die Angaben in der Vorsorgevollmacht noch den Wünschen und Umständen entsprechen.

Wird der Vollmachtgeber jedoch nach Erteilung der Vollmacht geschäftsunfähig, kann er die Vollmacht nicht mehr selbst widerrufen.

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Ist das Vertrauen nicht da, ist die Vorsorgevollmacht vielleicht die falsche Form. Dann sollte man auf einen gerichtlich bestellten Betreuer setzen. Dieser wird eingesetzt, wenn es keinen Bevollmächtigten gibt oder die Vorsorgevollmacht nicht umfassend genug ist.

Der Betreuer steht unter der Kontrolle des Gerichts, kann also nicht schalten und walten, wie er will. Dies könnte bei dringenden Amts-, Finanz- oder Gesundheitsentscheidungen wiederum auch ein Nachteil sein.

Bei der Vorsorgevollmacht überträgt man einer Person (oder mehreren) die Zuständigkeit. Dagegen wird in einer Betreuungsverfügung eine Person benannt, die vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll, falls man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Umgekehrt können Sie in der Betreuungsverfügung auch angeben, welchen Personen Sie auf keinen Fall die Betreuung übertragen möchten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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