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Ringelröteln: Impfung und Meldepflicht – das sollten Sie wissen


Weder Impfung noch Meldepflicht
Wie Sie sich trotzdem vor Ringelröteln schützen können

mp , Dr. Monique Amey-Özel

Aktualisiert am 08.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Mädchen hustet in EllenbeugeVergrößern des Bildes
Beim Husten Mund und Nase zu bedecken, kann bei vielen Infektionskrankheiten andere vor Ansteckung schützen – auch bei Ringelröteln. (Quelle: ThitareeSarmkasat/getty-images-bilder)

Ringelröteln sind eine hochansteckende Viruserkrankung, gegen die es keine Impfung gibt. Wie sich eine Infektion dennoch verhindern lässt, lesen Sie hier.

Viele Kinder im Alter bis sechs Jahre haben sie schon gehabt: die Ringelröteln. Dabei handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch das Parvovirus B19 ausgelöst wird. Das Virus kommt nur beim Menschen vor und wird meist durch Tröpfcheninfektion übertragen. Das bedeutet, dass kleinste Flüssigkeitspartikel, die infizierte Personen beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstoßen, von anderen eingeatmet werden.

Die meisten Menschen besitzen von Natur aus einen ausreichend hohen Schutz vor einer Infektion: Ihr körpereigenes Immunsystem wehrt das Ringelröteln-Virus ab, sodass es sich nicht im Körper ausbreiten und krank machen kann. Aus diesem Grund verursachen die Ringelröteln bei vielen Menschen auch keine Beschwerden.

Lassen sich Ringelröteln per Impfung verhindern?

Wer auf Nummer sicher gehen und sich nicht allein auf sein Immunsystem verlassen möchte, kann sich gegen viele Viruserkrankungen impfen lassen. Das gilt jedoch nicht für die Ringelröteln: Gegen das Parvovirus B19 gibt es keinen wirksamen Impfstoff.

Wer die Ringelröteln einmal durchgemacht hat, ist aber lebenslang immun gegen die Erkrankung.

Wie lässt sich einer Infektion mit Ringelröteln vorbeugen?

Da es keine Impfung gegen Ringelröteln gibt, lässt sich einer Infektion nur durch bestimmte Hygienemaßnahmen und Verhaltensweisen vorbeugen. Dazu gehören:

  • regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife waschen
  • Berührungen im Gesicht mit ungewaschenen Händen meiden
  • verschmutzte Oberflächen und Gegenstände reinigen oder desinfizieren
  • den Kontakt mit infizierten Personen meiden

Wer sich besonders schützen sollte

Meist sind Ringelröteln harmlos und verursachen selten Komplikationen. Es gibt jedoch Menschen, die ein erhöhtes Risiko für schwerwiegendere Verläufe haben und daher die vorbeugenden Maßnahmen besonders ernst nehmen sollten. Zu diesen Risikogruppen gehören Schwangere und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem.

Eine Ringelröteln-Infektion in der Schwangerschaft kann die Gesundheit des Ungeborenen gefährden und unter Umständen sogar dessen Leben bedrohen.

Menschen mit einer Immunschwäche sind weniger in der Lage, das Virus abzuwehren. Erkranken sie an den Ringelröteln, entwickeln sie daher eher stärkere Beschwerden, die von grippeähnlichen Symptomen bis hin zu Blutarmut reichen können. Je nach Gesundheitszustand der Betroffenen können diese Beschwerden sogar lebensgefährlich werden.

Gut zu wissen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie schon einmal die Ringelröteln hatten, und wissen möchten, ob Sie möglicherweise immun gegen das Virus sind, können Sie einen Ringelröteln-Test durchführen lassen. Sprechen Sie bei Fragen dazu mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Sind Ringelröteln meldepflichtig?

Obwohl die Ringelröteln neben Mumps, Masern, Röteln und Scharlach zu den fünf häufigsten Kinderkrankheiten gehören, besteht bei einer Infektion laut Paragraf sechs des Infektionsschutzgesetzes keine Meldepflicht beim Gesundheitsamt. Eltern und Erziehungsberechtigte sind zwar dennoch verpflichtet, jede Erkrankung der betreuenden Einrichtung zu melden. Allerdings kann das infizierte Kind bei gutem Allgemeinzustand die Einrichtung trotz bestehender Infektion besuchen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Herold, G.: Innere Medizin. Selbstverlag, Köln 2022
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