Schutz vor Coronavirus Wer darf Großveranstaltungen absagen?
Große Messen, Konzerte, Festivals: Überall kommen viele Menschen zusammen. Mehrere Bundesländer verbieten deshalb nun Großveranstaltungen. Doch wer entscheidet darüber?
ITB, Leipziger Buchmesse, Genfer Autosalon: Weltweit wurden bereits Hunderte Großveranstaltungen abgesagt oder verschoben. In Berlin und München bleiben Theater und Opern geschlossen. Die kommenden Bundesliga-Partien finden ohne Zuschauer statt. Der Krisenstab der Bundesregierung empfahl bereits Ende Februar die Absage von Großveranstaltungen in ganz Deutschland.
Nun rief auch Gesundheitsminister Jens Spahn zur Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen auf und mehrere Bundesländer ordnen die Absage von Großveranstaltungen an. In der Schweiz und Frankreich wurden Großveranstaltungen verboten. In Deutschland kann die Bundesregierung hingegen nur eine Empfehlung abgeben, über die endgültige Absage entscheiden andere.
Wer entscheidet über die Absage von Großveranstaltungen?
Am 28. Februar 2020 hat der Krisenstab der Bundesregierung die Prinzipien zur Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts als Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen ausgesprochen. Darin heißt es: "Je nach Einzelfall kann das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen."
Die Risiken seien nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweils Verantwortlichen "in einem vorstrukturierten Risikomanagementprozess" sorgfältig abwägen und nötige Maßnahmen treffen. Gleichzeitig soll immer eine enge Abstimmung zwischen Veranstaltern und Gesundheitsbehörden stattfinden: "Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort. Grundsätzlich ist es möglich, die Veranstaltung durchzuführen, unter Auflagen zu erlauben, das Format anzupassen, aber auch die Verschiebung oder Streichung der Veranstaltung sind möglich."
So sagt es auch das Infektionsschutzgesetz. In Paragraf 28 legt das Gesetz fest, dass die zuständige Behörde für Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung einer Krankheit verantwortlich ist. Dafür "kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind".
Dem übergeordnet sind allerdings die Landesgesundheitsämter, die erlassen können, Veranstaltungen abzusagen. Deshalb haben mehrere Bundesländer wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern Großveranstaltungen verboten. Die Landesgesundheitsämter orientieren sich an den Empfehlungen des Krisenstabs der Bundesregierung. Letztlich ist es immer eine komplexe Entscheidung, die nicht von einer Stelle allein, sondern in enger Zusammenarbeit und in Abwägung der Risikofaktoren des Robert Koch-Instituts getroffen wird.
Was sagen Experten zu Großveranstaltungen?
Christian Drosten, Virologe der Berliner Charité, sagte dem NDR am 10. März: "Ich glaube, es geht nicht speziell um Großveranstaltungen – schon um die Größe, aber vor allem um Notwendigkeit." Demnach wolle man in Deutschland keinen kompletten Lockdown, sondern müsse "das nicht mehr tun, was verzichtbar ist". Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen seien in den meisten Fällen keine wichtigen wirtschaftlichen Kongresse, sondern Konzerte, Fußballspiele oder Ähnliches. "An diesen Stellen würde man eher sagen, das ist verzichtbar."
Hendrik Streeck, Virologe aus Bonn, erklärte Ende Februar im Gespräch mit t-online.de, dass die Absage von Großveranstaltungen eine "komplizierte Gratwanderung" darstelle. "Generell muss man unterscheiden, für wen das Virus eigentlich gefährlich ist", erklärt Streeck. Denn das sei ein geringer Prozentsatz von Menschen – vor allem Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen. Daher sei die Absage von Großveranstaltungen immer ein "Abwiegen zwischen dem sozialen und wirtschaftlichen sowie dem gesundheitlichen und epidemiologischen Impakt". Und: "Das Problem ist wirklich, dass so viele Faktoren bei einer Absage eine Rolle spielen. Es hat auch gesellschaftliche Auswirkungen auf das soziale Miteinander. Auswirkungen auf die Wirtschaft. Auswirkungen aber auch auf das Gefühl, was diese Pandemie jetzt bedeutet. Das alles muss in Erwägung gezogen werden."
Welche Maßnahmen sollten Veranstalter ergreifen?
Auch Veranstalter, die nicht planen, ihre Messe, ihr Konzert oder ihr Festival abzusagen und in deren Bundesland die Veranstaltung noch erlaubt ist, sollten laut Streeck ein paar Maßnahmen ergreifen. "Wir weisen aus gutem Grund immer wieder auf eine gute Händehygiene hin", sagte der Virologe.
Veranstalter könnten beispielsweise Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen oder Informationstafeln aufstellen. Zusätzlich sollte darauf hingewiesen werden, wenn eine Veranstaltung in einem Epidemiegebiet stattfindet. Dann sollte beispielsweise älteren oder kranken Menschen von einem Besuch abgeraten werden.
Absagen vieler Kongresse, Messen und Sportveranstaltungen
In den vergangenen Wochen wurden bereits ohne konkreten Erlass zahlreiche Messen, Kongresse, Demonstrationen oder andere Großveranstaltungen abgesagt oder verschoben. Beispielsweise wurden die Montagsdemonstrationen am Frankfurter Flughafen abgesagt, die Verleihung der Michelin-Sterne für Spitzenköche fand nicht öffentlich statt.
Neben der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) Anfang März in Berlin, der Leipziger Buchmesse Mitte März und dem Genfer Autosalon wurden Hunderte Messen weltweit abgesagt.
Die ProWein in Düsseldorf wurde hingegen verschoben. Ursprünglich sollte die Messe vom 15. bis 17. März stattfinden, jetzt wird nach einem neuen Termin gesucht. Ab 1. März hätte eigentlich die Kölner Eisenwarenmesse stattfinden sollen, die Messe wurde nun auf einen neuen Termin im Februar 2021 verschoben. "Angesichts der aktuellen Entwicklungen und des hohen Anteils asiatischer Aussteller hat die Geschäftsführung die Situation neu bewertet", heißt es auf der Internetseite der Messe. Auch die für März geplante Pariser Buchmesse wird verschoben. Die Entscheidung sei angesichts des Dekrets der Regierung gefallen, alle Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen in geschlossenen Räumen zu verbieten, teilte der Veranstalter mit. Auch der Louvre in Paris bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Eigene Recherchen
- Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 28
- Robert Koch-Institut: "Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen"NDR Info: Podcast mit Christian Drosten