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Bayer: Staatsanwaltschaft ermittelt wohl wegen Iberogast – wegen Todesfall


Laut Medienbericht
Staatsanwaltschaft ermittelt offenbar wegen Iberogast

Von t-online, cch

Aktualisiert am 22.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Iberogast: Wie es zum Todesfall im Juli 2018 durch das Medikament kam und welche Risiken es birgt. (Quelle: Glomex)
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Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt einem Medienbericht zufolge im Zusammenhang mit dem Medikament Iberogast. Es soll die Leber schädigen können.

Einem Bericht des "Handelsblatt" zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln im Umfeld des Pharmakonzerns Bayer. Dabei geht es konkret um das Medikament Iberogast. Dem Bericht zufolge hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob ein Todesfall mit der Einnahme von Iberogast zusammenhängt – und ob dieser durch frühere Warnungen hätte verhindert werden können. Das Verfahren richte sich demnach gegen Unbekannt.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln wollte sich auf Anfrage von t-online.de nicht dazu äußern. Bayer hat laut eigenen Angaben erst durch die Presse von den Ermittlungen erfahren. Einzelheiten dazu seien dem Unternehmen nicht bekannt.

Steht ein Todesfall in Zusammenhang mit der Einnahme von Iberogast?

Im Juli 2018 war ein Todesfall bekannt geworden, der in Zusammenhang mit dem rezeptfreien Magen-Darm-Medikament stehen soll. Es handelte sich laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) um einen Fall von Leberversagen mit Lebertransplantation, der tödlich endete. Daraufhin musste Bayer den Beipackzettel von Iberogast erweitern. Nun muss darin auch vor sehr seltenen, aber schwerwiegenden Leberschäden gewarnt werden.

Im Beipackzettel heißt es nun: "Bei der Anwendung von Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln sind Fälle von Leberschädigungen (Anstieg der Leberenzymwerte, des Bilirubins bis hin zu arzneimittelbedingter Gelbsucht (medikamentös-toxischer Hepatitis) sowie Fälle von Leberversagen) aufgetreten."

Wer Iberogast nicht einnehmen sollte

Menschen mit einer Lebererkrankung wird nun von der Einnahme abgeraten, insbesondere, wenn diese zeitgleich Arzneimittel mit leberschädigenden Eigenschaften anwenden. Und auch Kinder unter drei Jahren, Schwangere und Stillende sollten das Mittel nicht einnehmen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte schon 2008 die Firma Steigerwald, die Iberogast damals herstellte, dazu angehalten, den Beipackzettel um die Warnungen zu ergänzen. Das Unternehmen kam dem nicht nach. Bayer nahm die Warnungen erst nach dem 2018 bekannt gewordenen Todesfall auf.

Zu dem Todesfall 2018 erklärt eine Sprecherin von Bayer auf Anfrage von t-online.de, das Unternehmen habe diesen umfassend analysiert. "Die Analyse zeigte, dass dies höchstwahrscheinlich eine idiosynkratische Reaktion war – eine äußerst seltene, dosisunabhängige Reaktion auf Substanzen, die in der Regel von Menschen sicher toleriert werden. Idiosynkratische Reaktionen sind substanzunabhängig und können generell nicht ausgeschlossen werden." Sie ergänzt: "Das Nutzen-Risiko-Profil von Iberogast ist weiterhin positiv."

Iberogast ist ein pflanzliches Arzneimittel, das bei Magen-Darm-Erkrankungen mit Beschwerden wie Krämpfen, Übelkeit oder Sodbrennen eingesetzt wird. Es ist seit 1960 auf dem Markt. Es ist eines der umsatzstärksten rezeptfreien Arzneimittel von Bayer.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
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