Nach Todesfall Wer jetzt kein Iberogast mehr einnehmen sollte
Die Packungsbeilage des Medikaments Iberogast muss von Bayer nach einem Todesfall erweitert werden. Insbesondere schwangere und leberkranke Menschen müssen bei der Einnahme des Mittels höchst vorsichtig sein.
Der Beipackzettel des Magen-Darm-Medikaments Iberogast muss vom Pharmakonzern Bayer ergänzt werden. Bislang war nicht ausreichend darüber informiert worden, welche Patienten das Arzneimittel nicht einnehmen sollten.
Nun ist bekannt, wem von der Einnahme der Medizin strengstens abgeraten wird. In den kommenden vier Wochen wird Bayer den Beipackzettel um "die im Risikobewertungsverfahren angeordneten Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformation für Iberogast auf Drängen des BfArM" erweitern, bestätigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte "Bild der Frau".
Künftig wird in der Patienteninformation ersichtlich sein, dass Schwangere und Stillende das Mittel nicht einnehmen dürfen. Zudem wird auch Lebererkrankten empfohlen, das Medikament nicht zu sich zu nehmen, insbesondere, wenn diese zeitgleich Arzneimitteln mit leberschädigen Eigenschaften anwenden. Ein weiteres Verbot gilt Lebergeschädigten, die während der Einnahme des Medikaments unter Gelbfärbung der Haut oder Augen, dunklem Urin, entfärbtem Stuhl, Schmerzen im Oberbauch, Übelkeit, Appetitverlust oder Müdigkeit leiden. In diesem Fall sollte der Patient unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Bericht von "Bild der Frau"