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Apotheke: So lange können Sie Rezepte einlösen


Gültigkeit
So lange können Sie Rezepte bei Apotheken einlösen

Von dpa
Aktualisiert am 24.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Apothekerin: Hat der Arzt ein Rezept ausgestellt, sollten Patienten es bald einlösen.Vergrößern des Bildes
Apothekerin: Hat der Arzt ein Rezept ausgestellt, sollten Patienten es bald einlösen. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa)
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Wer Medikamente braucht, sollte sich vor den Feiertagen darum kümmern. Denn Rezepte können Sie nur für gewisse Zeit einlösen – manchmal nur wenige Tage.

Zwischen den Jahren bleibt die eine oder andere Arztpraxis geschlossen. Wer regelmäßig Medikamente braucht, sollte sich daher rechtzeitig vor den Feiertagen um ein neues Rezept kümmern.

Wie lange können die Rezeptarten eingelöst werden?

Die Apothekerkammer Hessen erläutert, wie lange Patienten welches Rezept in der Apotheke einlösen können:

Rosa und blaue Rezepte

Das rosafarbene Rezept bekommen Kassenpatienten für verschreibungspflichtige Medikamente. Zu Lasten der Kasse können Sie es in der Regel einen Monat lang einlösen.

Das blaue Rezept erhalten Privatpatienten. Sie können es drei Monate lang einlösen, bezahlen das Medikament aber erstmal komplett selbst. Anschließend können sie das in der Apotheke abgestempelte Rezept bei ihrer Versicherung einreichen.

Grüne und gelbe Rezepte

Das grüne Rezept ist eine Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament. Das gelbe Rezept ist für Betäubungsmittel gedacht. Es muss binnen sieben Tagen eingelöst werden.

Weiße und Entlassrezepte nur wenige Tage gültig

Das sogenannte T-Rezept ist weiß und wird für bestimmte Wirkstoffe ausgestellt. Es ist sechs Tage gültig.

Ein Entlassrezept bekommen Patienten mitunter, wenn sie im Krankenhaus behandelt worden sind. Es ist nur drei Werktage gültig. Der Tag, an dem es ausgestellt wurde, zählt mit. Ein Entlassrezept gibt es zum Beispiel für Medikamente.

Verordnungen für Therapien

Verordnungen für Heilmittel wie Krankengymnastik sind ebenfalls nur eine bestimmte Zeit lang gültig. Macht der Arzt keine weiteren Angaben auf dem Verordnungsvordruck, müssen physikalische und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien innerhalb von 14 Tagen beginnen, podologische Therapien innerhalb von 28 Tagen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Techniker Krankenkasse
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