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Energiepreispauschale: So viel Geld kommt bei Ihnen an


Berechnung
So viel Geld kommt von der Energiepreispauschale bei Ihnen an

Von t-online, cho

Aktualisiert am 11.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Drei 50-Euroscheine (Symbolbild): Mit 300 Euro zusätzlich aufs Bruttoeinkommen will der Staat Erwerbstätige entlasten.Vergrößern des Bildes
Drei 50-Euroscheine (Symbolbild): Mit 300 Euro zusätzlich aufs Bruttoeinkommen will der Staat Erwerbstätige entlasten. (Quelle: Irina Gutyryak/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Im September erhalten Beschäftigte 300 Euro extra. Doch von der Zahlung wegen der hohen Energiepreise gehen noch Steuern ab. So viel bleibt im Schnitt übrig.

300 Euro vom Staat – die gibt es ab September, um Verbraucher bei Strom- und Gaskosten zu entlasten. Von der Energiepreispauschale profitieren allerdings nur die wenigsten Arbeitnehmer in vollem Umfang. Die meisten müssen einen Teil der Zahlung versteuern.

Wie viel im Durchschnitt übrig bleibt, geht jetzt aus einer Berechnung des Bundesfinanzministeriums hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. Demnach kommen von den 300 Euro brutto nur 193 Euro auf dem Konto an. Grundlage der Berechnung sind Daten des Statistischen Bundesamtes, nach denen der Bruttojahresverdienst für Vollzeitbeschäftigte bei 54.304 Euro lag.

"Unterstellt man keine weiteren Abzugsbeträge, ergäbe sich in diesem Durchschnittsfall ein Abzugsbetrag von 107 Euro auf die Energiepreispauschale", heißt es in dem Schreiben. Die individuelle Spanne der Abzüge würde von 0 bis 142,42 Euro reichen.

Diese Beschäftigten bekommen die ganze Pauschale

Die vollen 300 Euro kommen nur jenen Arbeitnehmern zugute, die im Jahr so wenig verdienen, dass sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben. Dieser liegt 2022 bei 10.347 Euro (für Verheiratete auf 20.694 Euro). Erst wer über diese Summe kommt, muss überhaupt Einkommensteuer zahlen.

Der Steuerzahlerbund kam in einer früheren Berechnung zur Energiepreispauschale zu folgenden Auszahlungsbeträgen:

  • Ein Single mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt bekommt am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt durch die Pauschale plötzlich auch wieder Solidaritätszuschlag an.
  • Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72.000 Euro bekäme 184,34 Euro Pauschale.
  • Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro bekäme immerhin 216,33 Euro Energiepreispauschale.
  • Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die volle Pauschale ausgezahlt.

Voraussetzungen für die Energiepreispauschale

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Selbstständige, aber auch Werkstudenten, Studenten im bezahlten Praktikum, Minijobber oder ehrenamtlich tätige Übungsleiter. Voraussetzung ist, dass sie in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Rentner, die keiner Beschäftigung nachgehen, gehen hingegen leer aus.

Um die Pauschale zu erhalten, reicht es aber, wenn Sie irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben. Wer also beispielsweise im August in Rente geht, vorher aber noch gearbeitet hat, profitiert über die Einkommensteuererklärung 2022 von der Pauschale.

Verwendete Quellen
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