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Flixbus verklagt Bahn wegen Internetübersicht


Unlauterer Wettbewerb?
Flixbus verklagt Bahn wegen Internetübersicht

Von dpa-afx
20.08.2018Lesedauer: 1 Min.
Flixtrain: Das Unternehmen wirft der Bahn unlauteren Wettbewerb vor.Vergrößern des Bildes
Flixtrain: Das Unternehmen wirft der Bahn unlauteren Wettbewerb vor. (Quelle: Cineberg/getty-images-bilder)
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Der Fernbusanbieter Flixbus verklagt die Deutsche Bahn wegen der Darstellung seiner Züge im Internet. Demnach fehlten auf den Seiten der Bahn manchmal Verbindungen des Konkurrenten.

Flixbus verklagt die Deutsche Bahn. Grund dafür ist die seiner Meinung nach unzureichende Darstellung seiner Zugverbindungen im Internet. "Bereits im Juli haben wir Klage eingereicht, weil Flixtrain auf bahn.de nur lückenhaft abgebildet wird", teilte Geschäftsführer André Schwämmlein auf Anfrage mit. Zuvor hatte das "Manager Magazin" darüber berichtet.

Das Münchner Unternehmen Flixmobility ist Deutschlands größter Fernbusanbieter, vermarktet aber auch Zugtickets auf den Strecken Stuttgart-Berlin und Köln-Hamburg. Die Züge sind im Schienenfernverkehr die einzige Konkurrenz für die Bahn.

Flixtrain wirft Bahn unlauteren Wettbewerb vor

Bei der Suche nach der schnellsten Verbindung werde ihr Angebot manchmal nicht angezeigt, kritisierte ein Sprecher von Flixmobility. Mitunter habe auf der Seite bisher auch gestanden, dass Sparpreise nicht verfügbar seien. Das Unternehmen sieht darin unlauteren Wettbewerb und will beim Landgericht Hamburg dagegen vorgehen.

Die Bahn wies den Vorwurf zurück. Die Klage sei eingegangen und werde nun geprüft, erklärte eine Bahnsprecherin weiter. "Abgesehen davon sind wir zu diesem Thema jedoch mit Flixtrain im Gespräch und haben bereits einige Punkte im Sinne von Flixtrain verändert."

Die Seiten der Bahn sind zentrale Auskunftsplattform

Flixtrain verkauft seine Tickets über eine eigene Buchungsplattform, nicht über die Seite der Bahn. Flixbus-Geschäftsführer Schwämmlein sagte dem "Manager Magazin" aber, bahn.de sei "die zentrale Auskunftsplattform für Kunden und gesetzlich dazu verpflichtet, alle Reiseoptionen auf der Schiene aufzuzeigen". Im Nahverkehr funktioniere das auch. Eine Gerichtssprecherin in Hamburg wollte sich zunächst nicht äußern.

Verwendete Quellen
  • dpa-AFX
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