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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Sicherheit für den Ernstfall Versicherung pleite: Diese Schritte sollten Sie sofort unternehmen
Wenn eine Versicherung insolvent wird, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Diese Schutzmechanismen sichern Ihre Ansprüche.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen nach einer Hochwasserkatastrophe vor Ihrem beschädigten Haus. Der Schaden ist hoch, aber Sie sind beruhigt – immerhin sind Sie versichert. Doch was, wenn Ihr Versicherer ausgerechnet jetzt Insolvenz anmelden muss? Keine unvorstellbare Situation: Der aktuelle Fall der Element Versicherung wirft genau diese Frage auf. Was passiert mit Ihrem Versicherungsschutz, wenn Ihre Versicherung pleitegeht? Und wie können Sie sich davor schützen? Wir klären auf.
Wie wahrscheinlich eine Insolvenz ist
Versicherungen sind essenziell: Sie schützen vor finanziellen Risiken, die im Alltag oder durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen – einem plötzlichen Wasserrohrbruch, der Ihre Wohnung flutet, oder einem Autounfall, bei dem hohe Reparaturkosten entstehen. Ohne Versicherung können solche Ereignisse eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
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Ob Haftpflicht-, Hausrat- oder Krankenversicherung – der richtige Schutz gibt Sicherheit. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass eine Versicherung insolvent wird? Tatsächlich ist dies äußerst selten. Versicherungen kalkulieren ihre Prämien mithilfe von Experten, sogenannten Aktuaren, die Risiken sorgfältig bewerten. Zudem gibt es Rückversicherungen – quasi Versicherungen für Versicherer –, die bei hohen Schadenssummen einspringen.
Doch selbst bei diesen Sicherheitsmechanismen kann es in seltenen Fällen passieren, dass eine Versicherung pleitegeht. Beispiele sind die Insolvenz der Mannheimer Lebensversicherung im Jahr 2003 und die aktuelle Pleite der Element Versicherung mit über 400.000 betroffenen Kunden. Oft liegt der Grund in wirtschaftlichem Missmanagement, risikoreichen Kapitalanlagen oder einer plötzlichen, massiven Schadenswelle.
Rechte der Versicherungsnehmer bei Insolvenz
Sollte Ihre Versicherung insolvent werden, sind Sie als Versicherungsnehmer gut abgesichert. Ihre Rechte genießen Vorrang vor denen anderer Gläubiger. Dies bedeutet, dass Ansprüche aus laufenden Schadensfällen oder Prämienrückzahlungen bevorzugt behandelt werden. Das Vermögen der Versicherung wird verwendet, um Ihre Forderungen zu bedienen. Doch Vorsicht: Es kann dennoch zu Kürzungen kommen, wenn das vorhandene Vermögen nicht ausreicht.
Auch für die Element Versicherung könne dem Bund der Versicherten (BdV) zufolge insbesondere für neu eingetretene Schäden eine Regulierung nicht gewährleistet werden. Da unklar sei, ob das Sicherungsvermögen ausreiche, um letztlich alle Ansprüche der Versicherungsnehmer zu befriedigen, gebe es derzeit keine Auszahlungen an die Versicherten, so der BdV.
In bestimmten Versicherungssparten wie der Lebens- oder Krankenversicherung endet ein Vertrag oft automatisch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zum Beispiel wird bei einer Insolvenz einer privaten Krankenversicherung in der Regel eine Beendigung des Vertrags eingeleitet, da diese Versicherungsart einer besonders strengen Regulierung unterliegt.
Laut Statistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) tritt dieses Szenario jedoch äußerst selten ein, da weniger als 0,1 Prozent aller Versicherungsunternehmen in den vergangenen Jahrzehnten Insolvenz anmelden mussten. In anderen Bereichen, etwa der Haftpflichtversicherung, endet der Vertrag in der Regel einen Monat nach Verfahrensbeginn.
Regulierung von Schadensfällen und Sicherungsfonds
Was passiert mit einem offenen Schadensfall? Beispiel: Sie haben gerade einen Einbruch gemeldet, bei dem Ihre Türen oder Fenster beschädigt und die Innenräume verwüstet wurden. Noch bevor die Regulierung abgeschlossen ist, wird bekannt, dass Ihre Versicherung Insolvenz angemeldet hat. Was nun?
Wenn Ihre Versicherung Insolvenz anmeldet, müssen Sie Ihren Anspruch zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Ein Insolvenzverwalter prüft dann, ob und in welcher Höhe Ihr Anspruch anerkannt wird. Allerdings hängt die Auszahlung davon ab, wie viel Geld im Insolvenzverfahren zur Verfügung steht.
In bestimmten Fällen springen Sicherungsfonds ein. Beispielsweise übernimmt bei Lebensversicherungen in Deutschland die Protektor Lebensversicherungs-AG die Policen insolventer Unternehmen. Protektor führt die Verträge weiter und sorgt dafür, dass Versicherte ihre Leistungen erhalten.
Das Insolvenzverfahren – was Versicherungsnehmer wissen müssen
Das Insolvenzverfahren einer zahlungsunfähigen Versicherungsgesellschaft beginnt mit einem Antrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Nach der Eröffnung des Verfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen der Versicherung sichert und die Interessen der Versicherungsnehmer wahrt.
Im aktuellen Fall der Element Versicherung prüft der vorläufige Insolvenzverwalter, ob bestehende Verträge auf solvente Versicherungsunternehmen übertragen werden können. Falls dies nicht gelingt, enden die Verträge automatisch einen Monat nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bis dahin sollten betroffene Kunden dringend einen neuen Versicherungsschutz abschließen, insbesondere bei essenziellen Policen wie der Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung.
Beispiel: die Insolvenz der Mannheimer Lebensversicherung. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, wie Insolvenzverfahren ablaufen können.
- Die Mannheimer Lebensversicherung musste 2003 Insolvenz anmelden, da sie hohe Verluste durch riskante Aktieninvestitionen erlitten hatte.
- Um die Ansprüche der Kunden zu sichern, wurde der Sicherungsfonds Protektor gegründet, der die über 300.000 Verträge übernahm.
- Später wurden die verbleibenden Verträge an andere Versicherungsunternehmen weitergegeben, von sogenannten Run-Off-Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, bestehende Versicherungen besonders effizient und kostensparend zu verwalten.
- Kein einziger Kunde der Mannheimer Leben verlor seinen Versicherungsschutz. Die Verträge werden bis heute fortgesetzt, sofern die vereinbarte Laufzeit nicht schon abgelaufen ist.
Dieses Beispiel zeigt, dass auch in einem Insolvenzfall Mechanismen existieren, die die Interessen der Versicherten schützen. Diese bewährten Prozesse und Sicherungsinstrumente garantieren eine erstaunliche Stabilität, selbst in scheinbar ausweglosen Situationen – ein Beleg für die Robustheit des deutschen Versicherungssystems.
Das können Versicherungsnehmer tun
Wenn Ihre Versicherung insolvent wird, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Versicherungsunterlagen prüfen: Stellen Sie fest, ob Sie von der Insolvenz betroffen sind. Insbesondere bei der Element Versicherung sollten Sie nachsehen, ob Ihre Police über einen der Kooperationspartner abgeschlossen wurde. Lesen Sie hier, welche Partner als Risikoträger in den Versicherungsbedingungen der Element Versicherung benannt sind.
- Neuen Versicherungsschutz organisieren: Kündigen Sie betroffene Policen nicht selbst, sondern suchen Sie schnellstmöglich nach einem neuen Anbieter. Eine vorläufige Deckungszusage stellt sicher, dass Sie sofort abgesichert sind. Das gilt insbesondere für die wichtigsten Verträge wie Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen.
- Forderungen anmelden: Melden Sie Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren an, um eine potenzielle Auszahlung zu sichern.
- Beratung einholen: Lassen Sie sich von Verbraucherschutzorganisationen oder einem spezialisierten Anwalt beraten, um Ihre Rechte optimal wahrzunehmen.
Fazit: Ihr Schutz bei Versicherungspleiten
Auch wenn Versicherungsinsolvenzen selten sind, können sie Betroffene verunsichern. Doch das deutsche System bietet zahlreiche Schutzmechanismen, um die Ansprüche der Versicherten auch nach einer Pleite der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen. Sollten Sie betroffen sein, ist schnelles Handeln gefragt. Prüfen Sie Ihre Versicherungen, wechseln Sie gegebenenfalls den Anbieter und melden Sie Ihre Forderungen an. So sind Sie auch in schwierigen Zeiten finanziell abgesichert.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- getsurance.de: "Insolvenz von Versicherungen: Was passiert mit deinem Geld?"
- insolvenz.versicherung.de: "Insolvenz des Versicherers"
- protektor-ag.de: "Protektor Lebensversicherung"