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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Grund- und Elementarschutz Zahlt die Gebäudeversicherung auch bei Überschwemmung?
Wohngebäudeversicherungen decken Schäden an Ihrem Haus ab. Dabei sollten Sie genau darauf achten, welche Gefahren versichert sind.
Im Haus liegt oft der größte Teil des Vermögens der Bewohner – deshalb ist es umso dramatischer, wenn das Eigenheim zerstört wird. Das ist eine Gefahr, die auf den ersten Blick als unwahrscheinlich erscheint, doch die Folgen der Klimakrise sind auch in Deutschland immer stärker zu spüren.
Experten zufolge wird das Waldbrand- und Unwetterrisiko in den kommenden Jahrzehnten stark steigen. Häuser, die auf den ersten Blick stabil und sicher gelegen wirken, können durch unvorhergesehene Ereignisse großen Schaden nehmen.
Gegen die große psychische Belastung, die der Verlust der eigenen vier Wände mit sich bringt, kann sich natürlich niemand versichern. Doch gegen die finanziellen Probleme können Sie sich mithilfe einer Wohngebäudeversicherung schützen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dazu wissen sollten.
Was ist alles in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Bei der Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, zwischen Grundschutz und Elementarschutz zu unterscheiden. Zum Grundschutz gehören drei Komponenten:
- Der Schutz gegen Feuer – also gegen Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Rauchschäden entstanden sind. Die Versicherung zahlt auch, wenn ein Waldbrand Ursache der Schäden ist.
- Die Abdeckung von Leitungswasserschäden, etwa bei einem Wasserrohrbruch oder wenn Heizungs- und Klimaanlagen Nässeschäden verursachen.
- Die Absicherung gegen Schäden durch Sturm und Hagel. Dabei werden in der Regel Sturmschäden ab Windstärke 8 abgedeckt.
Manche Versicherer bieten für den Grundschutz eine Art Baukastensystem an. Das bedeutet, Sie selbst setzen Ihren Versicherungsschutz zusammen und können sich beispielsweise, wenn Sie möchten, auch nur für den Feuer- und Sturmschutz entscheiden.
Das wirkt sich zwar positiv auf den jährlichen Beitrag aus, den Sie zahlen müssen. Allerdings besteht so auch die Gefahr der Unterversicherung.
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Wann der Elementarschutz wichtig ist
Doch Achtung: Wer den Grundschutz abgeschlossen hat, würde nach einer Hochwasser-Katastrophe dennoch vor einem großen finanziellen Loch stehen. Denn nur der Zusatzbaustein Elementargefahren deckt auch Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche ab.
Während Letzteres eher unwahrscheinlich ist, werden gerade durch Starkregenereignisse verursachte Überschwemmungen aufgrund des Klimawandels immer wahrscheinlicher. Daher wollen Versicherer künftig privaten Hauseigentümern nur noch Policen anbieten, in denen der Elementarschutz inklusive ist.
- Gebäudeversicherung: Ist sie Pflicht oder freiwillig?
- Fehler vermeiden: So legen Sie die Gebäudeversicherung auf Mieter um
Wer die Leistung nicht wünscht, muss sie explizit abbestellen. Das steht in einem Positionspapier des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zudem haben die Versicherer angekündigt, für Neubauten in amtlich als Hochwassergebiet gelisteten Bereichen künftig keinen Schutz mehr gegen Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau anzubieten.
Schäden durch Fahrlässigkeit mitabdecken
Auf den ersten Blick scheinen sich die Angebote der Wohngebäudeversicherer stark zu ähneln, doch es lohnt sich, Angebote zu vergleichen. Ein Beispiel: Nicht alle Versicherer decken Schäden durch Fahrlässigkeit ab.
Darauf sollten Sie aber achten, denn eine Herdplatte, die Sie versehentlich nicht ausgeschaltet haben, kann bereits zu einem zerstörerischen Hausbrand führen. Auch Schäden an Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks – die schnell sehr teuer werden können – sind nicht in jedem Versicherungspaket inbegriffen.
Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Versicherer berechnen den Beitrag für die Wohngebäudeversicherung anhand der Größe, der Wohnfläche, der Bauweise, des Alters, des Wertes sowie des Standortes des Hauses. Wer in einem Neubau und nicht in einem Überschwemmungsgebiet wohnt, zahlt dabei weniger als jemand, der in einem Altbau direkt am Fluss lebt.
Günstige Tarife – inklusive Elementargefahren-Schutz – für ein neues Haus mit etwa 140 Quadratmetern Wohnfläche können bereits bei 150 bis 200 Euro losgehen, doch nach oben sind den Beiträgen kaum Grenzen gesetzt.
Standort bestimmt Gefährdungsklasse
Der Standort des Hauses ist ausschlaggebend für den Versicherungsbeitrag – insbesondere, wenn Sie Elementargefahren mitversichern wollen. Die Versicherer nutzen für die Einordnung, wie gefährdet ein Haus ist, ein ganz bestimmtes System: die ZÜRS-Zonen.
Diese Gefährdungsklassen sind nach der statistischen Hochwasser-Häufigkeit gegliedert. Insgesamt gibt es vier Stufen. ZÜRS-Zone 1 ist sehr sicher, dort gibt es statistisch weniger als alle 200 Jahre ein Hochwasser.
Mehr als 90 Prozent der Hauseigentümer leben laut einer Auswertung des GDV in dieser Zone. 0,5 Prozent aller Häuser liegen hingegen in der gefährdetsten Zone – der ZÜRS-Zone 4. Dort ereignet sich statistisch einmal in zehn Jahren ein Hochwasser.
In Zone 4 gibt es oft keine Versicherung
Diese Zonen sind nicht einmal für alle Ewigkeit festgelegt worden, sondern können sich ständig ändern. Ein Hochwasser mehr – und die statistische Hochwasser-Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kann steigen, was sich auf die ZÜRS-Zone auswirken kann. Mit Folgen: Viele Versicherer verweigern grundsätzlich Hauseigentümern in ZÜRS-Zone 4 den Versicherungsschutz.
In ZÜRS integriert sind auch Starkregengefährdungsklassen. In der höchsten Gefährdungsklasse sind Objekte zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen. Am wenigsten gefährdet sind Gebäude, die am oberen Bereich eines Hangs oder auf einer Kuppe liegen. Laut GDV liegen etwa zwölf Prozent aller Adressen in der höchsten Gefährdungsklasse und 23 Prozent in der niedrigsten.
Auch wenn es mit ZÜRS ein einheitliches System gibt: Die meisten Versicherer nehmen bei der Berechnung des Beitrags für Elementargefahren noch weitere Faktoren als Grundlage. Daher kann bei jeder einzelnen Adresse ein anderer Beitrag fällig werden. Im GDV-Verbraucherportal "Die Versicherer" können Sie im Naturgefahren-Check für Ihre Postleitzahl herausfinden, wie gefährdet Sie sind.
Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, obwohl das immer wieder nach Hochwasserkatastrophen diskutiert wird. Dennoch sollten Sie dringend darüber nachdenken, eine abzuschließen.
Denn auch, wenn die Bundesregierung den Geschädigten oft Sofort- und Wiederaufbauhilfen zukommen lässt, wurde streng genommen 2017 auf der Ministerpräsidentenkonferenz festgelegt: Staatliche Hilfen sollen Flutopfer nur dann erhalten, wenn sie sich zuvor hinreichend selbst um Versicherungsschutz bemüht haben.
Wie sich Wohnungseigentümer versichern können
Nicht nur Besitzer eines Hauses können eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Auch Besitzer einer Eigentumswohnung können sich grundsätzlich versichern – allerdings über einen kleinen Umweg.
In der Regel sind alle Eigentümer der Wohnungen in einem Objekt zugleich Teil einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG). Diese WEG kann auch darüber entscheiden, ob eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird oder nicht – dabei werden die Kosten für die Versicherung über das Hausgeld auf alle WEG-Mitglieder verteilt.
Ist eine Wohngebäudeversicherung eine Hausratsversicherung?
Stellen Sie sich vor, Sie nehmen Ihr Haus in die Hand, stellen es auf den Kopf und schütteln einmal kräftig. Das, was herausfällt, ist über die Hausratsversicherung abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung betrifft nur das Gebäude selbst und seine Bestandteile. Mehr zur Hausratversicherung lesen Sie hier.
Kann ich die Beiträge steuerlich absetzen?
Wenn Sie Ihr versichertes Haus selbst bewohnen, können Sie die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Denn anders als etwa die private Krankenversicherung zählt die Wohngebäudeversicherung nicht zu den Versicherungen, die zur persönlichen Absicherung und Vorsorge dienen. Schließlich sichern Sie einen Sachwert ab und nicht sich selbst.
Wenn Sie jedoch ein Zimmer als Homeoffice nutzen, weil Sie beispielsweise selbstständig sind, können Sie die Prämie für die Wohngebäudeversicherung anteilig geltend machen. Nutzen Sie eine komplette Immobilie für gewerbliche Zwecke, können Sie die Versicherung natürlich in voller Höhe absetzen.
Vermieten Sie das versicherte Gebäude, können Sie die Beiträge zwar nicht steuerlich geltend machen, allerdings zählt die Wohngebäudeversicherung zu den umlagefähigen Nebenkosten. Sie können also die Versicherungskosten auf Ihre Mieter umlegen – sofern die Policen nicht den Interessen der Mieter widersprechen.
- Eigene Recherche
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Die Versicherer – Naturgefahren-Check