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Baum vom Nachbar fällt auf mein Grundstück: Wer zahlt?


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Nachbarschaftsstreit
Ein Baum vom Nachbar fällt auf mein Grundstück: Wer zahlt?

Lucas Drebenstedt

05.01.2025Lesedauer: 2 Min.
Vor einem Blitzschlag schütz man sich am besten in festen Gebäuden.Vergrößern des Bildes
Durch Blitzeinschläge oder Unwetter kann der Baum Ihres Nachbarn auf Ihr Grundstück stürzen. (Quelle: Christoph Schmidt./dpa)
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Wenn ein Baum des Nachbarn aufs eigene Grundstück stürzt, ist das nicht nur ärgerlich. Es stellt sich auch die Frage, wer für den Schaden zahlt.

Extremwetter kann sowohl eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben darstellen als auch Schaden am eigenen Grundstück anrichten. Das wirft ebenso rechtliche Fragen auf. Was gilt zum Beispiel, wenn ein Baum des Nachbarn auf Ihr Grundstück fällt? Da solche Wetterereignisse durch die Erderwärmung wahrscheinlich häufiger auftreten werden, sind solche Fragen heutzutage besonders relevant. Wir werfen einen Blick auf die Rechtslage.

Wer muss zahlen, wenn der Baum des Nachbarn aufs Grundstück fällt?

Folgende Situation: Ein Unwetter sorgt für Verwüstung, Sie werden glücklicherweise nicht verletzt, auch Ihrem Nachbarn geht es gut. Einer seine Bäume ist jedoch umgestürzt und auf Ihr Grundstück gefallen. Er hat Schäden auf Ihrem Grundstück verursacht, zum Beispiel am Hausdach oder Ihrem Pkw. Muss nun der Nachbar beziehungsweise seine Versicherung dafür aufkommen oder Sie selbst?

Grundsätzlich gilt: Fällt ein Baum Ihres Nachbarn aufgrund von höherer Gewalt, wie einem Unwetter, auf Ihr Grundstück und ruft Schäden hervor, ist Ihre Wohngebäudeversicherung dafür verantwortlich, diesen zu begleichen.

Ihr Nachbar unterliegt allerdings der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Das heißt: Er muss sicherstellen, dass von seinem Baum keine Gefahr für andere ausgeht. Wenn er dies nicht getan hat, muss er für die entstandenen Schäden durch den Baum aufkommen.

Wie verhalte ich mich bei einem solchen Schaden richtig?

Wenn ein Baum Ihres Nachbarn umstürzt und Schäden auf Ihrem Grundstück verursacht, kommt es also vor allem darauf an, ob Ihr Nachbar diesen ausreichend gepflegt hat. Die Grundlage für diese Rechtslage ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), insbesondere Paragraf 823 zur Schadensersatzpflicht.

In der Realität gestaltet sich die rechtliche Situation allerdings oft komplizierter. Wenn ein solcher Fall bei Ihnen auftritt, sollten Sie daher zunächst den Schaden genau dokumentieren, am besten mit Fotos. Informieren Sie dann Ihre Versicherung über den Fall. Zögern Sie außerdem nicht, sich professionelle rechtliche Beratung einzuholen. Besonders wenn Sie unsicher sind, wer den Schaden bezahlen muss, oder denken, dass Ihr Nachbar Schadensersatz leisten muss.

Verwendete Quellen
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