t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberVersicherungenBerufsunfähigkeitsversicherung

Schwerhörigkeit: Wann sie als Berufsunfähigkeit gilt


Aktuelles Urteil
Wann Schwerhörigkeit als Berufsunfähigkeit gilt

Von afp
08.04.2025Lesedauer: 1 Min.
Bauarbeiter hält sich die Ohren zu: Akute und chronische Schäden durch Lärm: Starker Lärm etwa durch Explosionen, Knall oder sehr laute Musik können Hörstörungen verursachen. Der Schweregrad eines akuten Traumas ist anhängig von der Lautstärke und der Einwirkungszeit. Bei dauerhafter Belastung des Ohres kann eine anhaltende Schwerhörigkeit die Folge sein.Vergrößern des Bildes
Akute und chronische Hörschäden durch Lärm: Bei dauerhafter Belastung des Ohres kann eine anhaltende Schwerhörigkeit die Folge sein. (Quelle: Highwaystarz-Photography/getty-images-bilder)
News folgen

Ein schwerhöriger Kapitän gilt als berufsunfähig. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgrund einer bestimmten Regel.

Ein schwerhöriger Kapitän gilt als berufsunfähig – auch wenn ihm ein Hörgerät helfen könnte. Denn Besatzungsmitglieder im Decksdienst eines Schiffs dürfen keine Hörhilfen tragen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag erklärte. Es verpflichtete die Berufsunfähigkeitsversicherung des Kapitäns dazu, ihm eine Rente zu zahlen.

Der Mann war 2019 vom seeärztlichen Dienst seiner Dienststelle für seedienstuntauglich erklärt worden. Bis dahin hatte er als Kapitän auf einem Containerschiff gearbeitet. Da er auf beiden Ohren schwerhörig geworden war, hätte er ein Hörgerät tragen müssen. Das sei aber für Besatzungsmitglieder des Dienstzweigs Decksdienst unzulässig, begründete der seeärztliche Dienst seine Einschätzung mit der Maritime-Medizin-Verordnung.

Versicherung lehnte Antrag ab

Der Kapitän beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese lehnte den Antrag aber ab, da er seine Schwerhörigkeit mit einem Hörgerät kompensieren könne. Eine Klage scheiterte vor dem Frankfurter Landgericht.

Der Mann legte Berufung ein und das Oberlandesgericht gab ihm nun recht. Er sei gemäß der Versicherungsbedingungen aufgrund "Kräfteverfalls dauerhaft und vollständig berufsunfähig". Seine Schwerhörigkeit sei der Grund für seine Berufsunfähigkeit, er könne nicht weiter als Kapitän im Decksdienst arbeiten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Versicherung kann noch Beschwerde erheben, um die Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu erreichen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen
Themen A bis Z



Telekom