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Arbeiten trotz Krankschreibung: Bin ich dann versichert?


Arbeitsrecht
Versicherungsschutz bei Arbeit trotz Krankschreibung: Das ist wichtig

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 25.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Auch wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Schutz durch die Versicherung läuft weiter.Vergrößern des Bildes
Auch wenn Sie krankgeschrieben sind, läuft Ihr Schutz durch die Versicherung weiter. (Quelle: Lyndon Stratford/getty-images-bilder)
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Sind Sie krankgeschrieben, ist es nicht verboten, trotzdem arbeiten zu gehen. Ihr Genesungsprozess darf jedoch nicht gefährdet sein.

Bei einer Krankschreibung müssen Sie nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben. Fühlen Sie sich dazu in der Lage, können Sie trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten, solange Sie die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern nicht gefährden. Ihr Arbeitgeber kann Sie bei einer ansteckenden Krankheit oder zu Ihrem eigenen Schutz jedoch nach Hause schicken. Die Lohnfortzahlung erfolgt weiterhin. Wichtig ist auch der Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz bei Arbeit trotz Krankschreibung

Gehen Sie trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten, erhalten Sie weiterhin die Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Es ist dabei unerheblich, ob Sie nur stundenweise oder in Vollzeit arbeiten. Auf Ihren Versicherungsschutz hat es keine Auswirkungen, wenn Sie trotz Krankenschein am Arbeitsplatz erscheinen. Sie sind weiterhin in der Krankenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Arbeitgeber über Arbeitsaufnahme in Kenntnis setzen

Möchten Sie trotz Krankschreibung arbeiten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Für Ihren Arbeitgeber gilt die Fürsorgepflicht. Er kann Sie nach Hause schicken, wenn er glaubt, dass Sie

  • Mitarbeiter anstecken
  • Ihren Genesungsprozess gefährden
  • einen Arbeitsunfall verursachen könnten

Kommt es zu einem Arbeitsunfall und wusste Ihr Arbeitgeber, dass Sie trotz Krankheit zur Arbeit erschienen sind, muss er möglicherweise für den entstandenen Schaden haften. Ein Beispiel dafür ist ein Busfahrer, der einen Bus mit Automatik-Getriebe fährt und trotz eines eingegipsten Beines seine Arbeit wieder aufnimmt. Verursacht er während der Fahrt einen Unfall, muss der Arbeitgeber dafür haften.

Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall

Gehen Sie trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Arbeit und erleiden Sie einen Arbeitsunfall, beispielsweise bei der Arbeit an einer Maschine, springt unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Sie leistet aber nicht, wenn der Unfall mit Ihrer Erkrankung im Zusammenhang steht. Sind Sie zum Beispiel nach einer Kopfoperation krankgeschrieben und arbeiten dann wieder an der Maschine, muss die Versicherung nicht zahlen, wenn Sie einen Unfall haben, weil Ihnen schwindelig wurde.

Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung greift auch nicht, wenn Sie krankgeschrieben sind und nur deshalb an Ihren Arbeitsplatz kommen, um Ihre Kollegen zu besuchen. Erleiden Sie dann im Betrieb einen Unfall, ist das kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sind jedoch weiterhin krankenversichert, weshalb die Krankenversicherung die Kosten für Ihre Behandlung übernimmt.

Wegeunfälle und Versicherungsschutz

Sind Sie krankgeschrieben und erleiden Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Wegeunfall, sind Sie unfallversichert. Der Unfall muss sich aber direkt auf dem Weg zur Arbeit ereignen. Erledigen Sie noch einen Einkauf, bevor Sie zur Arbeit gehen und der Unfall ereignet sich auf dem Weg zum Laden, handelt es sich nicht mehr um einen Wegeunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt.

Verwendete Quellen
  • arbeitsrechte.de: "Arbeiten trotz Krankschreibung: Welche Konsequenzen können daraus resultieren?" (Stand: 17.05.2023)
  • dahag.de: "Arbeiten trotz Krankschreibung: Darf ich das?" (Stand: 12.08.2021)
  • anwalt.de: "Arbeiten trotz Krankschreibung – die fünf wichtigsten Rechtsfragen" (Stand: 25.02.2020)
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