Verbraucherrechte Wann ist eine Garantieverlängerung sinnvoll?
Auf elektronische Geräte besteht eine zweijährige Gewährleistung. Beim Kauf bieten viele Händler eine Garantieverlängerung an. Ist das sinnvoll?
Ob online oder im Ladenlokal, die Frage nach der gewünschten Garantieverlängerung ist Standard. In den meisten Fällen lohnen sich die Zusatzkosten nicht.
So funktioniert die Garantieverlängerung
Eine "einfache Garantieverlängerung" gilt bis zu fünf Jahren und verlängert dabei die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist. Lässt sich ein Elektrogerät nicht mehr reparieren, erhalten Sie den Zeitwert durch den Händler. Alternativ hierzu ist ein Ersatzgerät möglich, die Entscheidung liegt beim Händler.
Die erweiterte Garantieverlängerung ist zeitgleich eine Versicherung. Sie greift, wenn Sie den Totalschaden selbst verursacht haben, unter anderem in diesen Fällen:
- Feuchtigkeitsschaden
- Wasserschaden
- Beschädigung durch Unfälle
Wichtig: Bei optischen Mängeln zahlt die Versicherung nicht. Die Delle im Smartphone ist somit kein Fall für die erweiterte Garantieverlängerung.
Garantieverlängerung beim Kauf wählen
Möchten Sie die Gewährleistung für Elektrogeräte verlängern, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Elektrofachhändler wie Media Markt und Saturn arbeiten intern mit Versicherungsdienstleistern. Beim Kauf im Laden oder per Internet legen Sie die Zusatzversicherung in den Warenkorb oder bezahlen sie an der Kasse. Amazon und andere Versandhändler wie Otto bieten gleichwertige Produkte.
Alternativ hierzu sind externe Versicherungen eine Quelle für die Garantieverlängerung. Solche Angebote umfassen nicht nur eine Verlängerung der eigentlichen Gewährleistung, sondern bieten einen Komplettschutz bei Diebstahl oder Unfallschäden.
Garantieverlängerung: sinnvoll oder nicht?
In den meisten Fällen lohnt sich die kostenpflichtige Garantieverlängerung nicht. Die Gebühren für die Versicherung sind teuer und im Falle der Nichtnutzung verloren. Rezensionen im Internet belegen die Unzufriedenheit von Kunden. So werden immer wieder Vorwürfe dahingehend laut, dass Schäden nicht als Garantiefall anerkannt wurden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt solche Verlängerungen in ihrem Podcast explizit nicht.
Wichtig zu wissen: Haben Sie ungewollt eine Garantieverlängerung abgeschlossen, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Treten Sie vom Vertrag zurück, sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Die 24-monatige Herstellergewährleistung steht Ihnen immer zu und ist nicht vertragsabhängig.
- Verbraucherzentrale.de: Podcast
- Eigene Recherche