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Neue Regeln und Gesetze im Juli: Das ändert sich bei Rente, Krebsvorsorge und im Auto


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Diese Gesetze und Regeln kommen
Nicht nur die Rente ändert sich – das ist neu im Juli


14.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Rentnerpaar sichtet Unterlagen: Ab Juli steigen wieder die Altersbezüge.Vergrößern des Bildes
Rentnerpaar sichtet Unterlagen: Ab Juli steigen wieder die Altersbezüge. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)
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Dem neuen Monat blicken vor allem Rentner freudig entgegen. Doch der Juli hat noch mehr zu bieten als die jährliche Rentenanpassung. Ein Überblick.

Der Juli ist bekannt für seine Änderungen rund um die Rente. Doch nicht nur Alters-, Witwen- und Erwerbsminderungsrentner können sich über Verbesserungen freuen. Auch bei der Krebsvorsorge gibt es positive Neuigkeiten. Wir haben die wichtigsten Regeln und Gesetze zusammengefasst.

Altersrente steigt

Dieses Datum markiert sich der ein oder andere Ruheständler vermutlich im Kalender: Jedes Jahr zum 1. Juli werden die Renten angepasst – 2024 mit einem Plus von 4,57 Prozent. Wer also bisher 1.000 Euro Rente im Monat bekam, erhält nun 1.045,70 Euro.

Da jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent steuerpflichtig ist, kann das für manche Rentner allerdings bedeuten, dass sie ab Juli zumindest in die Abgabepflicht rutschen – also im kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen. Wann das passiert und warum das nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass Sie auch Steuern nachzahlen müssen, lesen Sie hier.

Witwenrente steigt

Nicht nur die Altersrenten steigen ab Juli, auch die Witwen- und Witwerrenten erhöhen sich in gleichem Maße. Außerdem wächst der Freibetrag. Sie dürfen dann also mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass Ihnen die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Bislang durften Witwer und Witwen 992,64 Euro netto im Monat verdienen, ohne dass das Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente hatte. Ab Juli liegt der Freibetrag bei 1.038,50 Euro. Lesen Sie hier, welche Einkommensarten auf die Witwenrente angerechnet werden.

Und noch etwas ist neu: Bestimmte Empfänger erhalten einen Zuschlag auf die Hinterbliebenenrente. Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 erstmals Witwenrente bezogen hat, erhält 7,5 Prozent mehr. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.

Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass der verstorbene Partner unmittelbar vor Beginn der Witwenrente keine eigene Rente bezogen hat und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und acht Monate war.

Erwerbsminderungsrente steigt

Die Zuschläge bei der Witwenrente gelten auch für Erwerbsminderungsrentner. Damit soll ausgeglichen werden, dass diese Gruppen von Rentnern nicht oder nur teilweise von zurückliegenden Verbesserungen profitiert haben.

Gut zu wissen: Wegen technischer Schwierigkeiten wird der Zuschlag zunächst getrennt von der eigentlichen Rente ausgezahlt. Erst ab Ende 2025 fließen beide Zahlungen in einer Summe.

Neue Altersgrenze für Krebsvorsorge

Bisher konnten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ein Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs in Anspruch nehmen. Ab Juli ist diese kostenlose Vorsorge für gesetzlich Versicherte bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Die neu anspruchsberechtigten Frauen sollten sich ab dann für einen Untersuchungstermin anmelden können.

Neue Methode bei Lungenkrebs-Früherkennung

Ab 1. Juli können sich starke Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren der sogenannten Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen, um Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen. Ohne konkreten Verdacht auf eine Erkrankung war diese Art Untersuchung bislang verboten, weil das Risiko der hohen Strahlenbelastung als größer angesehen wurde als der Nutzen. Inzwischen gibt es aber neue wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen der Nutzen überwiegt.

Die Kosten für die CT-Untersuchung werden derzeit noch nicht von den Krankenkassen übernommen. Ab 1. Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken 18 Monate Zeit, um darüber zu entscheiden.

Kabelfernsehen wird Mietersache

Zum 1. Juli entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren. Das bedeutet, dass Vermieter dann keine Sammelverträge mehr für die gesamte Mieterschaft fürs Kabelfernsehen abschließen und über die Nebenkosten abrechnen dürfen.

Mieter, die ihren Kabelanschluss weiter nutzen möchten, müssen sich fortan selbst um einen Vertrag kümmern. Der Vermieter hat dagegen jetzt die Pflicht, sich um die Kündigung des Sammelvertrags zu kümmern. Tut er das nicht, so muss er ab dem 1. Juli 2024 die Kosten tragen und darf diese nicht mehr mit den Mietern abrechnen. Lesen Sie hier, welche Alternativen Sie zum Kabel-TV haben.

Autos bekommen Blackbox

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie bei der Blackbox in Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die nach einem Unfall ausgelesen werden können, um zur Aufklärung beizutragen.

Sony schaltet Netflix ab

Ab 24. Juli wird Netflix auf einigen Smart-TVs von Sony nicht mehr laufen. Betroffen sind Modelle der Bravia-Serie aus dem Jahr 2014. Ob auch Ihr Fernseher dabei ist, lesen Sie hier.

Mehr Klappdeckel bei Getränken

Wer es schon jetzt daran gestört hat, dass viele Einweg-PET-Flaschen und Getränkekartons keine abnehmbaren Deckel mehr haben, wird sich über diese Änderung nicht freuen: Vom 3. Juli an sind lose Verschlusskappen für bestimmte Getränke komplett verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und ein Fassungsvermögen von bis zu drei Litern haben.

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