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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Neue Einkommensgrenze Wer jetzt den Anspruch auf Elterngeld verliert
Das Geld ist knapp im Bundeshaushalt, auch beim Elterngeld wird nun gespart. Welche Einkommensgrenze ab April gelten soll.
Der Aufschrei war laut, als Familienministerin Lisa Paus Anfang Juli 2023 Kürzungen beim Elterngeld verkündete. Auch sie selbst gab sich zerknirscht darüber, dass Zehntausende Familien ihren Anspruch auf die Leistung verlieren sollten. Nun allerdings fällt die Einkommensgrenze doch etwas großzügiger aus als ursprünglich geplant.
Elterngeld: Welche Einkommensgrenze soll gelten?
Wer als Paar nicht mehr als 300.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erzielt, hat bis Ende März noch Anspruch auf Elterngeld. Danach soll die Grenze schrittweise sinken: bis Jahresende zunächst auf 200.000 Euro, ab April 2025 soll dann eine Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen gelten.
Ursprünglich hatte Paus entschieden, das Elterngeld für Paare zu streichen, die mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erzielen. Aktuell liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare.
Gut zu wissen
Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist immer niedriger als das Bruttogehalt. Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und steuerlichen Freibeträgen. Sie finden es in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen drücken.
Wie viele Familien verlieren ihren Elterngeld-Anspruch?
Da gehen die Zahlen auseinander. Familienministerin Paus sprach auf Grundlage ihres ursprünglichen Plans von rund 60.000 betroffenen Familien. Nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) hätte es 435.000 Paare treffen können, hätte man die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro gesenkt.
So hoch sei 2020 die Zahl der Paare in Deutschland gewesen, die potenziell Kinder hätten bekommen können und gemeinsam ein zu versteuerndes Jahreseinkommen oberhalb dieser Grenze hatten. t-online hat das IW nach einer neuen Berechnung auf Grundlage der höheren Einkommensgrenze gefragt, die Antwort steht noch aus. Klar ist aber, dass deutlich mehr Eltern ihren Anspruch behalten werden – auch aufgrund der schrittweisen Änderung.
Für Wido Geis-Thöne, Ökonom mit Schwerpunkt Familienpolitik am IW, hat der Plan der Ampelkoalition unerwünschte Folgen. So dürften in den nächsten Jahren insbesondere immer mehr Doppelakademikerpaare vor der ersten Geburt über die Gehaltsgrenze rutschen. "Das ist problematisch, da diese vor der Geburt der ersten Kinder vielfach erst eine relativ kurze Berufskarriere und entsprechend keine großen Rücklagen haben", so Geis-Thöne.
Zudem könnte eine niedrigere Einkommensgrenze in seinen Augen dazu führen, dass Mütter nicht in Vollzeit an den Arbeitsmarkt zurückkehren, um ihren Anspruch auf Elterngeld zu sichern – insbesondere zwischen dem ersten und zweiten Kind. "Vor diesem Hintergrund ist es auch definitiv nicht hilfreich, dass die Absenkung der Gehaltsobergrenzen stufenweise gestaltet werden soll."
Was ist überhaupt Elterngeld und wie viel gibt es?
Elterngeld gibt es für Mütter und Väter, die nach der Geburt des Kindes erst einmal nicht oder nur gering arbeiten wollen, also Elternzeit nehmen. Der Staat gewährt Ihnen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Dabei gibt es drei verschiedene Varianten mit unterschiedlicher Bezugshöhe und Bezugsdauer – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Sie können miteinander kombiniert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Höhe des Elterngeldes ist außerdem abhängig vom Nettoverdienst, den der zu Hause bleibende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Generell gilt: Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigerem Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Die Rate wird für Geringverdiener schrittweise angehoben.
Das Bundesfamilienministerium stellt auf seiner Website einen Elterngeldrechner bereit, mit dem Sie Ihren möglichen Anspruch selber berechnen können.
Elterngeld gibt es für 12 Monate für einen betreuenden Elternteil oder maximal 14 Monate, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Mit ElterngeldPlus können Sie die Zahlungsdauer verlängern. Dafür bekommen Sie dann aber pro Monat weniger Geld ausgezahlt.
Elterngeld wirkt
Vor Einführung des Elterngelds im Jahr 2006 waren nach IW-Angaben 34 Prozent der Mütter mit Kindern zwischen einem und zwei Jahren erwerbstätig, 2017 waren es 44 Prozent. Für Kinder, die 2020 geboren wurden, haben 724.000 Mütter und 320.000 Väter Elterngeld bezogen. Die Väterbeteiligung lag für diesen Jahrgang bei 43,7 Prozent; länger als zwei Monate nahmen die Leistung beispielsweise für 2019 geborene Kinder rund 24 Prozent der Väter in Anspruch.
Was will die Ampel noch ändern?
"Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit", erklärte SPD-Haushälter Felix Döring am Donnerstag. Gemeint ist damit: Auch bei den sogenannten Partnermonaten soll sich etwas ändern.
Paare sollen zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können – aber nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden. Das muss zudem innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes geschehen. Wer mehrere Kinder gleichzeitig bekommt, ist von der Änderung nicht betroffen.
- Eigene Recherche
- Anfrage beim Institut der Deutschen Wirtschaft (IW)
- familienportal.de: "Elterngeldrechner mit Planer"
- vlh.de: "Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa