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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Betriebswirtschaftlicher Begriff Was sind kalkulatorische Kosten? Einfach erklärt
Will ein Unternehmen ein Angebot erstellen, muss es alle Kosten enthalten, auch die kalkulatorischen Kosten. Wir klären auf, worum es sich dabei handelt.
Die richtige Preisfindung ist für den unternehmerischen Erfolg elementar. Daher ist es wichtig für die Preisermittlung, alle relevanten Kosten zu berücksichtigen. Neben den belegbaren Kosten, die aus dem Rechnungswesen kommen, werden auch die fiktiven Kosten, die sogenannten kalkulatorischen Kosten, einbezogen. Was ist darunter zu verstehen? Wir klären auf.
Definition der kalkulatorischen Kosten
Hierbei handelt es sich um Kosten, für die es keine belegbaren Aufwendungen gibt. Sie sind somit fiktive Aufwendungen; dennoch haben sie für die Preiskalkulation ihre Berechtigung.
Bei den kalkulatorischen Kosten wird unterschieden zwischen den Zusatzkosten und den Anderskosten.
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Was sind Zusatzkosten?
Den Zusatzkosten stehen keine handelsrechtlichen Kostenarten oder Aufwendungen entgegen. Sie sind daher vollkommen fiktiv. Die wichtigsten Zusatzkosten sind:
- Kalkulatorische Mieten: Hier sind die Unternehmen Eigentümer der genutzten Immobilien. Würden die Gebäude angemietet, wären Mietzahlungen erforderlich. Die kalkulatorischen Mietkosten werden anhand der ortsüblichen Mieten berechnet.
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Eigentümer von Unternehmen beziehen keine Gehälter, ihr Verdienst ergibt sich aus dem Gewinn am Jahresende. Bei einem Verlust würde der Unternehmer finanziell leer ausgehen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird mittels des Gehalts eines vergleichbaren Angestellten ermittelt.
- Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung: Setzt das Unternehmen Eigenkapital für die Leistungserstellung ein, wirft dieses kein Entgelt ab. Alternativ könnte es bei einer Bank zinsbringend angelegt werden. Die kalkulatorischen Zinsen werden mittels des banküblichen Zinssatzes berechnet.
Was sind Anderskosten?
Im Gegensatz zu den rein fiktiven Zusatzkosten fallen bei diesen Kostenarten reale Aufwendungen an. Allerdings sind diese handels- und steuerrechtlich begrenzt oder niedriger belegbar. Für die Preisfindung sind daher die tatsächlichen, anfallenden Kosten maßgebend. Typische Anderskosten sind:
- Kalkulatorische Abschreibungen: Abschreibungen auf Anlagen sind im Steuerrecht klar geregelt. Dennoch kann es vorkommen, dass die tatsächliche Abnutzung diese Werte übersteigt. Daher wird die Differenz der tatsächlichen Abnutzung zu den rechtlich festgelegten Abschreibungswerten als kalkulatorische Abschreibungen angesetzt.
- Kalkulatorische Wagniskosten: Auch bei Unternehmen kann es zu Diebstahl, Schwund oder Elementarschäden kommen. Diese können durch entsprechende Versicherungen abgesichert werden. Dennoch können die Schäden höher ausfallen als durch Versicherungen gedeckt. Diese fiktiv berechnete Differenz wird als kalkulatorischer Zuschlag in die Preisbildung einbezogen.
Vollständige Einbeziehung erforderlich
Neben diesen genannten typischen Beispielen können weitere kalkulatorische Kosten einbezogen werden. Je mehr davon berücksichtigt wird, umso genauer ist die Preisfindung. Das Risiko eines Jahresverlusts wird somit minimiert.
- Simpleclub.com: "Kalkulatorische Kosten in der Ausbildung einfach erklärt"
- Eigene Recherche