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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bezahlte Freistellung Sonderurlaub bei Scheidung: Das steht Ihnen zu
Bei einer Scheidung müssen die Parteien zu einem gerichtlich festgesetzten Termin erscheinen. Doch was ist, wenn man eigentlich arbeiten muss?
Wer sich scheiden lässt, hat einiges an Bürokratie zu erledigen. Dazu zählt auch ein Gerichtstermin, bei dem beide Parteien anwesend sein müssen. Berufstätige könnten dann vor einem Dilemma stehen: Schließlich fällt der Termin meist mitten in ihre Arbeitszeit. Bedeutet das, dass sie ihren Urlaub opfern müssen, um ihn wahrnehmen zu können?
Sonderurlaub bei Scheidung: Ist das möglich?
Bezahlter Sonderurlaub ist normalerweise nur dann möglich, wenn er gesetzlich festgeschrieben ist oder im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag vereinbart wurde. Ein Scheidungstermin ist in Deutschland zwar kein im Gesetz verankerter Grund für Sonderurlaub, Anspruch darauf können Sie aber trotzdem haben.
Denn bei einer Scheidung haben Sie in der Regel keine Wahl: Das Gericht entscheidet, wann Sie zu erscheinen haben – und Ihre persönliche Anwesenheit ist Pflicht. Daher können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Sie für diesen "gerichtlichen Termin in eigener Sache", wie es im Beamtendeutsch heißt, bezahlten Sonderurlaub gewährt (Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Dezember 2009, Az. 5 Sa 710/09).
Wie viel Sonderurlaub bekomme ich bei Scheidung?
Die Dauer des Sonderurlaubs bei Scheidung richtet sich danach, wie viel Zeit nötig ist, um den Gerichtstermin wahrzunehmen. Neben dem eigentlichen Termin zählen dazu auch die Anfahrt zum Gericht und der Rückweg. Es handelt sich also stets um eine Einzelfallentscheidung.
Fazit
In der Regel müssen Sie Ihren regulären Urlaub nicht opfern, wenn Sie für Ihre Scheidung vor Gericht zu erscheinen haben. Schließlich haben Sie keine Möglichkeit, den Termin selbst so zu legen, dass er nicht in Ihre Arbeitszeit fällt. Regulärer Urlaub dient zudem der Entspannung – und davon kann bei der Scheidung eher keine Rede sein.
- test.de: "Arbeitsrecht: Wann Ihnen Sonderurlaub zusteht"
- scheidung.org: "Haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub bei Scheidung?"