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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Fürs Taschengeld Ist ein extra Konto für mein Kind sinnvoll?
Viele Kinder erhalten bei der Einschulung ein eigenes Girokonto. Auf diesem liegt dann etwa das Taschengeld. Bei einem solchen Kinderkonto behalten Eltern die Kontrolle über die Ausgaben. Das sollten Sie dabei beachten.
Kinder ab einem bestimmten Alter wollen unabhängig von ihren Eltern werden – indem sie etwa selbst bezahlen oder ihr Taschengeld eigenständig verwalten. Damit Sie als Eltern jedoch noch die Kontrolle über die Finanzen behalten, bieten viele Banken ein sogenanntes Kinderkonto an.
Das funktioniert ähnlich wie ein herkömmliches Girokonto, einziger Unterschied: Sie als Elternteil können ein Limit fürs Geldabheben setzen können. t-online erklärt Ihnen, was Sie beim Eröffnen beachten sollten und welche Rechte Sie bei einem Kinderkonto haben.
Was ist ein Kinderkonto – und was bringt es genau?
Wie der Name schon sagt, ist ein Kinderkonto ein speziell für Kinder ausgerichtetes Girokonto. Der zentrale Vorteil für Sie als Eltern: Sie können bei dem Konto mitreden – und etwa bestimmen, wie viel Ihr Kind maximal abheben darf (siehe unten).
Ihr Kind hingegen bekommt eine eigene Bankkarte und kann selbstständig Geld abheben. Auch das Taschengeld des Kindes kann so direkt auf das Kinderkonto fließen.
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Meist sind diese Konten vergleichsweise günstig, viele sogar kostenlos. Achten Sie jedoch auf versteckte Kosten, die beispielsweise erst bei Überweisungen fällig werden.
Neben dem klassischen Girokonto gibt es auch Tages- oder Festgeldkonten für Kinder. Manchmal finden Sie auch spezielle Kinder-Aktiendepots.
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Hinweis
Ihr Kind hat bei seinem Kinderkonto einen eigenen steuerlichen Freibetrag. Diesen dürfen Sie allerdings nicht für Ihre eigenen Steuerangelegenheiten nutzen, um Geld zu sparen.
Was muss ich beim Eröffnen des Kontos beachten?
Das Eröffnen des Kinderkontos ist in der Regel sehr einfach und funktioniert ähnlich wie beim normalen Konto. Sie sollten nur ein paar Dinge beachten.
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Kinder unter sieben Jahre sind noch gar nicht geschäftsfähig. Für sie gibt es also noch kein Konto.
Minderjährige ab dem 7. Lebensjahr sind nur beschränkt geschäftsfähig. Ab diesem Alter also kann Ihr Kind ein Konto haben. Das regelt der sogenannte Taschengeldparagraf.
Mit welchem Alter Ihr Kind ein Konto bekommt, obliegt natürlich Ihrer eigenen Entscheidung. Denn für die Kontoeröffnung müssen Sie als Eltern zustimmen – selbst dann, wenn Sie getrennt von Ihrem Partner leben. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben. Das müssen Sie allerdings mit dem Sorgerechtsbeschluss nachweisen.
Der Bank müssen Sie ebenfalls die Identität des Kindes nachweisen. Dafür sollten Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes vorlegen.
Wann kann es zu Problemen beim Bezahlen kommen?
Eigentlich sind Kinder rechtlich davor geschützt, Schulden zu machen. Das Einkaufen mit Girocard scheitert also normalerweise, wenn auf dem Kinderkonto nicht ausreichend Geld liegt.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Beim sogenannten elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) – das meint das Zahlen an der Kasse mit Girocard und Unterschrift – wird nicht überprüft, ob auf dem Konto genug Geld ist, das Konto also gedeckt ist. Wenn der Händler nun sein Geld nicht bekommt, wird er ein Inkasso-Schreiben versenden. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an den Händler und versuchen, die Sache direkt zu klären.
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Tipp: Banken können die Karten kennzeichnen, sodass der Händler weiß, dass der Kunde minderjährig ist. Ihr Kind kann aber auch verlangen, eine PIN beim Bezahlen einzugeben. In diesem Fall wird direkt geprüft, ob das Konto gedeckt ist.
Wo kann ich für mein Kind ein Kinderkonto eröffnen?
Die meisten Banken und Sparkassen bieten ein Kinderkonto an. Sie können also zwischen vielen Anbietern wählen.
Sie sollten jedoch die Konditionen der verschiedenen Finanzinstitute miteinander vergleichen. Achten Sie etwa darauf, an welchen Automaten Ihr Kind Geld abheben kann, welche Rechte Sie als Eltern bei dem Kinderkonto haben (siehe unten) und wie teuer das Konto ist.
Tipp: Ein Kinderkonto bei einer Direktbank im Internet ist meist günstiger als ein Konto bei einer Filialbank.
Welche Rechte haben die Eltern beim Kinderkonto?
Weitreichende, wobei die genaue Ausgestaltung von der jeweiligen Bank abhängt. So können Sie zum Beispiel häufig festlegen, wie viel Geld Ihr Kind abheben darf.
Auch können Sie Ihrem Kind bei Überweisungen Grenzen setzen. Bei manchen Konten ist auch eine sogenannte Prepaid-Kreditkarte enthalten. In diesem Fall ist Ihr Kind vor dem Überziehen geschützt.
Und wem gehört das Geld?
Bei einem Kinderkonto ist Ihr Kind der Kontoinhaber – auch wenn Sie beim Eröffnen dabei sein müssen und bis zu einem gewissen Grad mitentscheiden können. Das bedeutet: Sie dürfen nicht direkt darüber verfügen. Das Geld auf dem Konto gehört dem Kind.
- Eigene Recherche
- Finanztip
- taschengeldkonto.org