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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Schulden Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher nichts pfänden kann?
Ein Besuch vom Gerichtsvollzieher sorgt oft für Anspannung. Doch was ist, wenn er erfolglos bleibt? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist die Anspannung bei Betroffenen groß. Sein Auftrag ist es, wertvolle Gegenstände zu pfänden, um Schulden zu tilgen. Doch was passiert, wenn er nichts findet, was er pfänden kann? In diesem Fall sind Betroffene nicht automatisch von ihren Schulden befreit – dennoch ergeben sich wichtige Konsequenzen, die Sie kennen sollten.
Keine pfändbaren Gegenstände – und dann?
Findet der Gerichtsvollzieher nichts Pfändbares, erstellt er ein Protokoll über den erfolglosen Vollstreckungsversuch. Dieses Dokument dient als Nachweis dafür, dass keine pfändbaren Gegenstände vorhanden sind. Ein solcher Vorgang wird als fruchtlose Pfändung bezeichnet.
Für den Schuldner bedeutet dies jedoch nicht, dass der Vollstreckungsdruck endet. Gläubiger können den Gerichtsvollzieher erneut beauftragen, wenn sie vermuten, dass sich die finanzielle Lage verbessert hat. Zudem können weitere rechtliche Schritte wie Kontopfändungen oder Lohnabtretungen eingeleitet werden.
Gut zu wissen: Können Sie beim Besuch durch den Gerichtsvollzieher glaubhaft machen, dass Sie die Schuld binnen 12 Monaten auf Raten tilgen, lässt sich die Vermögensauskunft oft abwenden. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger dieser Regelung zustimmt.
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Schutz vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen
Ein fruchtloser Pfändungsversuch führt in vielen Fällen zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung, heute als Vermögensauskunft bekannt. Hier versichert der Schuldner, dass er die vorhandene Schuld nicht tilgen kann und vermögenslos ist.
Diese Vermögensauskunft wurde früher als Offenbarungseid bezeichnet und ist verpflichtend. Gibt der Schuldner die Auskünfte nicht freiwillig ab, kann ein Haftbefehl erlassen werden. Der Schuldner muss im Extremfall in Beugehaft, bis er die Angaben gemacht hat.
Selbst nach Abgabe der Vermögensauskunft bleibt die Forderung bestehen. Sobald sich die finanzielle Situation bessert, können weitere Vollstreckungsmaßnahmen in Gang gesetzt werden. Bleiben Sie mit dem Gläubiger in Kontakt, um eine Lösung zu erwirken. Ratenzahlungen oder auch Vergleiche sind oft möglich.
Was bleibt zu tun?
Wenn Sie von einem erfolglosen Vollstreckungsversuch betroffen sind, sollten Sie sich rechtzeitig um Unterstützung bemühen. Schuldnerberatungen bieten kompetente Hilfe, um die eigene Situation zu analysieren und langfristige Lösungen zu entwickeln. Sie können auch dabei helfen, unnötige Vollstreckungsversuche zu vermeiden und einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten zu gewinnen.
Ein Besuch des Gerichtsvollziehers ist nicht das Ende der Welt. Es ist eine Chance, die eigene finanzielle Situation kritisch zu betrachten und nach vorne zu schauen. Mit der richtigen Strategie finden Schuldner den Weg aus der Krise. Theoretisch müssen Sie dem Gerichtsvollzieher beim ersten Besuch nicht die Tür öffnen, diese Idee ist aber nicht zu empfehlen. Beim nächsten Mal kommt der Vollstreckungsbeamte vermutlich mit polizeilicher Unterstützung. Kooperation zahlt sich aus, insbesondere im Hinblick auf eine spätere Entschuldung.
- verbraucherzentrale.de: "Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?"
- verbraucherzentrale.de: "Vermögensauskunft – das gilt es zu beachten"