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Wohnung gefunden: Müssen Mieter Möbel vom Vormieter übernehmen?


Hohe Ablösesummen
Muss man die Möbel des Vormieters übernehmen?

Von t-online, lhe

03.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Eine perfekt angepasste Einbauküche: Für viele Mieter ist es praktisch, Möblierung zu übernehmen. Aber zu welchem Preis? (Quelle: IMAGO/Addictive Stock/imago-images-bilder)
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Man hat gerade seine Traumwohnung gefunden – und dann verlangt der Vormieter eine hohe Ablöse für seine alten Möbel. Aber ist das überhaupt zulässig?

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist in Deutschland angespannt. Besonders in den großen Städten konkurrieren meistens Hunderte Bewerber um eine einzige Wohnung. Da hat man als Wohnungssuchender Glück, wenn man doch ein neues Heim gefunden hat.

Auf zahlreichen Portalen findet man auch immer wieder Mieter, die einen Nachmieter für ihre Wohnung suchen. Oft findet sich dort jedoch der Hinweis, dass in der Wohnung verbleibende Möbel übernommen werden sollen – zu teils sehr hohen Ablösesummen. Muss man sich das als potenzieller neuer Mieter gefallen lassen?

Ablöse vs. Abstand

Als Abstandszahlung versteht man einen Geldbetrag, der an den Vormieter gezahlt wird, damit dieser eher auszieht. Das ist in Deutschland nicht zulässig – mit einer Ausnahme. Der Nachmieter kann in diesem Fall die Umzugskosten des Vormieters übernehmen. Eine Ablöse hingegen ist der Geldbetrag, den Nachmieter für in der Wohnung verbleibende Möbel des Vormieters zahlen.

Es ist in Deutschland zulässig, dass Vormieter eine Abstandszahlung für Möbel verlangen, die in der Wohnung bleiben sollen. Das kann durchaus sinnvoll sein, denn manchmal wurde etwa eine neue Einbauküche installiert, die perfekt in den Raum passt.

Allerdings sind potenzielle Nachmieter nicht dazu verpflichtet, die Möbel zu übernehmen. Das führt aber oft dazu, dass der Vormieter den Bewerber nicht als Nachmieter vorschlägt. In einigen Fällen kann es sogar sein, dass der eigentliche Vermieter nicht möchte, dass die Wohnung mit Möbeln vermietet wird. Der alte Mieter muss sich deswegen immer die Erlaubnis vom Vermieter einholen.

Möbelübernahme immer vertraglich festhalten

Haben sich Vor- und Nachmieter darauf geeinigt, dass die Möbel übernommen werden – und der Vermieter den neuen Mieter akzeptiert hat –, sollte man das vertraglich festhalten. Dazu können die beiden Mietparteien einen eigenen Vertrag aufsetzen und dem Vermieter vorlegen.

Eine genaue Regelung, wie hoch diese Ablösesumme maximal sein darf, gibt es zwar nicht – sie darf laut dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung den Wert der Möbel aber nicht unzumutbar übersteigen.

Das heißt, dass das Inventar zu einem Preis angeboten werden muss, der seinem Wert entspricht. Dieser hängt auch davon ab, wie alt das entsprechende Möbelstück bereits ist. Im Internet gibt es zahlreiche Rechner, mit denen man die Höhe der Ablösesumme ermitteln kann.

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