Immobilienrecht Teilungserklärung: Nutzen und Beantragung einfach erklärt
Sollen in einem Mietshaus Eigentumswohnungen entstehen, ist eine Teilungserklärung notwendig. Wofür Sie diese benötigen und wie der Antrag gelingt.
In einer Teilungserklärung ist die formelle Aufteilung eines Gebäudes festgehalten. Außerdem regelt sie die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Nur wenn eine Teilungserklärung vorhanden ist, können Sie für alle Wohnungen im Haus eigene Grundbucheinträge anlegen und diese somit einzeln verkaufen. Daher ist die notariell beglaubigte Teilungserklärung ein wichtiger Bestandteil des Immobilienkaufvertrages.
Was regelt die Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung regelt unter anderem folgende Aspekte:
- die räumliche Aufteilung eines Gebäudes oder Grundstücks
- die Aufteilung von Kosten auf die einzelnen Eigentümer, zum Beispiel bei Reparaturen
- die Stimmrechtverteilung
- Vorschriften zur Nutzung der Wohnanlage
Wie beantrage ich eine Teilungserklärung?
Benötigen Sie für Ihr Haus oder Ihr Grundstück eine Teilungserklärung, gehen Sie wie folgt vor:
- Beauftragen Sie einen Architekten mit der Erstellung eines Aufteilungsplans mit Grundstückslageplan, Grundrissen und Gebäudeansichten.
- Mit diesem Aufteilungsplan beantragen Sie bei der Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
- Legen Sie die Miteigentumsanteile der Wohnungen am Gesamteigentum fest.
- Lassen Sie von einem Notar eine Teilungserklärung erstellen, die auf dem Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung basiert.
- Nachdem der Notar die Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht hat, wird für jede Eigentumswohnung ein eigenes Grundbuchblatt eröffnet.
Die Kosten einer neuen Teilungserklärung hängen vom Wert der Immobilie ab. Sie liegen zwischen einem mittleren dreistelligen und einem vierstelligen Eurobetrag.
Kann ich eine Teilungserklärung ändern?
Bauliche Änderungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen oder die Eigentumsverhältnisse verändern, machen eine Änderung der Teilungserklärung nötig. Solche nachträglichen Änderungen sind ebenso von einem Notar zu beurkunden und ins Grundbuch einzutragen wie die ursprüngliche Erklärung. Somit ist auch bei einer Änderung der Teilungserklärung mit Kosten zu rechnen.
Möchten Sie zum Beispiel zwei Wohnungen zusammenlegen und einen Teil des Treppenhauses einbeziehen, wirkt sich das auf das Gemeinschaftseigentum aus. Deshalb ist es notwendig, dass alle Wohnungseigentümer und gegebenenfalls auch deren Gläubiger (Banken) der Änderung der Teilungserklärung zustimmen.