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Minijob-Grenze 2025: Höherer Mindestlohn und neue Regeln


Neue Einkommensgrenze
Worauf Minijobber jetzt achten müssen

Von t-online, mak, cho

Aktualisiert am 06.11.2024Lesedauer: 4 Min.
Geldbörse mit Euroscheinen (Symbolbild): 2024 steigt nicht nur der Mindestlohn, sondern auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs.Vergrößern des Bildes
Geldbörse mit Euroscheinen (Symbolbild): 2025 steigt nicht nur der Mindestlohn, sondern auch die Verdienstgrenze für Minijobs. (Quelle: Hannes P Albert/dpa)
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Ab Januar 2025 gilt ein neuer Mindestlohn. Das bringt auch Änderungen für Mini- und Midijobber mit sich. Wie viel Sie jetzt verdienen und arbeiten dürfen.

Minijobs sind als Nebenverdienstquelle mittlerweile weitverbreitet. Mit der Mindestlohnerhöhung seit Januar 2025 ist zudem die Verdienstobergrenze gestiegen. Es gibt allerdings einige Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie vorhaben, einen Minijob anzunehmen.

Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherungen können Ihnen sonst schnell einen Strich durch die Rechnung machen. t-online erklärt, worauf Sie achten sollten.

Was genau ist ein Minijob?

Ein Minijob ist gleichbedeutend mit einer geringfügigen Beschäftigung. Lange wurde hierfür der Begriff "450-Euro-Job" verwendet. Diese Bezeichnung kam daher, dass das monatliche Einkommen 450 Euro im Durchschnitt nicht überschreiten durfte (§8 SGB). Nur wenn das der Fall war, blieb die Nebentätigkeit für den Arbeitnehmer versicherungs- und lohnsteuerfrei.

Da der Mindestlohn zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro steigt, ändert sich auch die Verdienstobergrenze. Sie liegt dann bei 556 Euro statt 538 Euro.

Da bestimmte Sonderzahlungen auf den Gesamtlohn angerechnet werden, reißen Sie die Grenze jedoch oft schneller als erwartet. Dazu gehören unter anderem sogenannte vorhersehbare Posten wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Verdienen Sie allerdings aufgrund von Mehrarbeit durch Ausfall eines Kollegen mehr Geld, wird dies nicht auf die 556 Euro angerechnet. Eine solche unvorhersehbare Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze ist für einen Zeitraum von bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres erlaubt.

Das gilt auch bei einem kurzfristigen Minijob, hier kann der monatliche Verdienst ebenfalls schwanken. Lesen Sie hier, wann Sie Ihren Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren müssen.

Gut zu wissen: Manche Minijobs können Sie auch im Homeoffice ausüben, etwa in der Buchhaltung, als Übersetzer, Mediengestalter oder in der Videoproduktion. Oftmals bietet sich ein Minijob aber eher nicht als Heimarbeit an.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob maximal arbeiten?

Erhalten Sie den Mindestlohn, dürfen Sie 43 1/3 Stunden (43 Stunden und 20 Minuten) pro Monat arbeiten, um die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten (43 1/3 x 12,82 Euro = 556 Euro). Zahlt der Arbeitgeber einen höheren Stundenlohn, dürfen Sie entsprechend weniger Stunden im Monat arbeiten, um noch als Minijobber durchzugehen.

Was ist ein Midijob?

Liegt das monatlich erzielte Arbeitsentgelt aus einer oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen regelmäßig über 556 Euro im Monat, wird aus dem Minijob ein versicherungspflichtiger Midijob. Die sogenannte Gleitzone liegt wegen der Mindestlohnerhöhung 2025 zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro.

Arbeitnehmer haben beim Midijob einen umfassenden Schutz in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, müssen aber nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Für die spätere Rente wird trotzdem der volle Verdienst berücksichtigt.

Zur Berechnung der jeweiligen Beitragsanteile können Sie den Gleitzonenrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Wer übernimmt die Sozialversicherung beim Minijob?

Sie als Arbeitnehmer sind als Minijobber standardmäßig rentenversicherungspflichtig, haben aber eine Befreiungsmöglichkeit. Das heißt: Nur wenn Sie die Rentenversicherungsbeiträge ausdrücklich ablehnen, können Sie sich davon befreien lassen. Wer das nicht macht, muss einen Anteil von 3,6 Prozent an die Rentenversicherung abtreten. Das kann sich aber oft lohnen – für Ihre spätere Rente.

Die Abgaben für Krankenversicherung und Rentenversicherung übernimmt bei einem 556-Euro-Job der Arbeitgeber. Dabei fallen jeweils Pauschalbeträge an: 15 Prozent gehen an die Rentenversicherung – unabhängig davon, ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen oder nicht.

13 Prozent gehen als pauschaler Beitrag an die Krankenkasse. Zwei Prozent fallen als Pauschsteuer an, wenn das Gehalt nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.

Die Abgabe an die Krankenkasse entfällt, wenn der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Eine zusätzliche Umlage von 1,1 Prozent kommt als Ausgleich für Arbeitgeberanwendungen bei Krankheit und 0,24 Prozent bei Mutterschaft hinzu – auch für männliche Minijobber, die Väter werden.

Wichtig: Seit 2022 müssen Arbeitgeber die Krankenversicherung von Minijobbern nachweisen können und bei der Meldung zur Sozialversicherung anzeigen. Neben der Steuernummer müssen Arbeitgeber auch die Steuer-ID der Minijob-Zentrale mitteilen.

Habe ich bei einem Minijob Anspruch auf Urlaub?

Ja. So wie andere Arbeitnehmer haben Sie bei einem 556-Euro-Job einen Anspruch auf Urlaub. Wie viele Urlaubstage Ihnen in der Praxis zustehen, hängt davon ab, wie viele Tage Sie pro Woche in dem Minijob arbeiten. Die Formel für die Berechnung der Urlaubstage lautet:

(Arbeitstage pro Woche x allgemeiner Urlaubsanspruch im Unternehmen) / übliche Arbeitstage im Unternehmen = Urlaubsanspruch beim Minijob

  • Beispiel: Sie arbeiten drei Tage die Woche, im Unternehmen sind 30 Urlaubstage die Regel und es wird normalerweise fünf Tage pro Woche gearbeitet. Ihr Urlaubsanspruch in der Nebentätigkeit beträgt in diesem Fall also: (3 x 30) / 5 = 18 Tage.

Lohnt sich ein Minijob?

Das kommt darauf an. Die Kombination von Hauptberuf und einer Nebenbeschäftigung in Form eines 556-Euro-Jobs kann durchaus lohnend sein.

Ihr Hauptjob deckt dabei alle Leistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung in vollem Umfang ab und der Minijob dient als abgabenfreier Zusatzverdienst. Die Hauptbeschäftigung wird regulär auf der Lohnsteuerkarte in den Lohnsteuerklassen eins bis fünf geführt. Für den 556-Euro-Job werden maximal zwei Prozent Pauschalsteuer fällig.

Wenn Sie noch eine dritte Beschäftigung aufnehmen, wird diese in der Steuerklasse sechs voll versicherungspflichtig.

Bevor Sie einen Nebenjob zusätzlich zu Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit aufnehmen, stellen Sie sicher, dass Ihr Hauptarbeitgeber dies erlaubt. In einigen Fällen müssen Sie eine schriftliche Genehmigung einholen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • minijob-zentrale.de
  • arbeitsrechte.de
  • Bundesagentur für Arbeit
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