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Gehalt: Verdiene ich mehr, je öfter ich frage? Mythen im Check


Wahr oder falsch?
Sieben Mythen zum Gehalt im Check

Von t-online, cho

Aktualisiert am 10.11.2022Lesedauer: 3 Min.
Eine Angestellte im Gespräch mit ihrer Chefin (Symbolbild): Nur vier von zehn Beschäftigten fragen ihren Arbeitgeber regelmäßig nach einer Gehaltserhöhung.Vergrößern des Bildes
Eine Angestellte im Gespräch mit ihrer Chefin (Symbolbild): Nur vier von zehn Beschäftigten fragen ihren Arbeitgeber regelmäßig nach einer Gehaltserhöhung. (Quelle: alvarez/getty-images-bilder)

Gehalt ist für die meisten Arbeitnehmer das wichtigste Kriterium für oder gegen einen Job. Trotzdem ist das Wissen darüber gespickt mit Irrtümern.

Bei der Entscheidung für einen neuen Job achten drei von vier Arbeitnehmern vor allem auf das Gehalt. Dennoch bleibt die Frage, wie viel jemand verdient, für jeden zweiten Beschäftigten ein Tabuthema. "Über Geld spricht man nicht", heißt es oft noch immer. Entsprechend spärlich ist das Wissen rund um Gehaltsverhandlungen und Gehaltserhöhungen – und so hartnäckig hält sich auch mancher Mythos.

Was ist dran an oft gehörten Behauptungen wie "Eine Gehaltsverhandlung ist nicht drin, wenn man nach Tarif bezahlt wird" oder etwa "Für ein höheres Gehalt braucht es zwingend eine Beförderung"? t-online unterzieht sieben Mythen einem Faktencheck.

1. Eine Gehaltserhöhung gibt es nur, wenn man befördert wird

Diese Behauptung ist falsch. Auch ohne Positionswechsel steigt das Gehalt, wie eine Auswertung der Jobplattform Stepstone zeigt. Allerdings seien die Gehaltssprünge deutlich höher, wenn man Verantwortung für Personal übernehme. Bei Beschäftigten ohne Leitungsfunktion steigt das Gehalt demnach bis zum 40. Lebensjahr im Schnitt um rund 24 Prozent – bei Managerinnen und Managern sind es hingegen 40 Prozent.

Und auch im weiteren Verlauf der Karriere macht mehr Verantwortung einen deutlichen Unterschied. Während sich das Gehalt bei Angestellten ohne Personalverantwortung nur noch um weitere 4 Prozent erhöht, sind bei Beschäftigten in Managementfunktion noch einmal durchschnittlich 37 Prozent mehr drin.

"Wer keine Führungsposition einnehmen, aber trotzdem mehr verdienen möchte, kann gezielt in Weiterbildungen und Spezialisierungen investieren", sagt Stepstone-Gehaltsexperte André Schaefer. "Mit besonderen unternehmensrelevanten Kenntnissen ist man für den Arbeitgeber attraktiver und hat gute Argumente für die nächste Gehaltsverhandlung."

2. Wer oft den Job wechselt, verdient mehr

Das ist wahr. Der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber ist in der Regel mit einer Gehaltserhöhung verbunden. Branchenübergreifend verdienen Arbeitnehmer nach ihrem ersten Stellenwechsel durchschnittlich 8 Prozent mehr. Auch ein zweiter Jobwechsel zahlt sich aus: Im Schnitt bringt er nochmals 7 Prozent mehr Gehalt.

3. Frauen verdienen weniger, weil sie zurückhaltender sind

Das wird zwar oft behauptet, um den sogenannten bereinigten Gender Pay Gap zu erklären, die Lohnlücke von 6 Prozent zwischen Frauen und Männern, richtig ist das der Stepstone-Auswertung zufolge aber nicht. Vielmehr zeige sich, dass Männer nur unwesentlich häufiger nach mehr Gehalt fragen. 42 Prozent von ihnen tun das regelmäßig, bei Frauen sind es 38 Prozent.

Allerdings: Männer sind letztendlich doch etwas erfolgreicher. Während 59 Prozent der Männer in ihrem aktuellen Job auch tatsächlich eine Gehaltserhöhung gewährt bekommen haben, war das bei 54 Prozent der Frauen der Fall.

4. In der Krise kann man kein Gehalt verhandeln

Das stimmt nicht. Generell seien Verhandlungen zu Krisenzeiten nicht viel anders als sonst, sagt Verhandlungstrainerin Anja Henningsmeyer. Immer ginge es nämlich um den gemeinsamen Versuch, Interessenkonflikte auszugleichen. Das Beste für sich selbst herauszuholen, gelinge dann, wenn man sich für die Lage des anderen interessiere – für dessen Interessen, Probleme und Wünsche.

Eine Krise verlange lediglich mehr Empathie. Dann ließen sich aber auch Hebelansätze gut anwenden: "Was braucht der Verhandlungspartner gerade besonders? Sind meine Dienste eventuell unverzichtbar für ihn?"

Möglicherweise könne auch das firmeneigene Leitbild Aufschluss darüber geben, welche Werte und Standards für den Arbeitgeber relevant sind – und welche der Arbeitnehmer also bieten sollte.

5. Bei Tarifverträgen gibt es keinen Verhandlungsspielraum

Auch das ist falsch. Schließlich gibt es in Tarifverträgen verschiedene Gehaltsstufen, in die Arbeitnehmer eingruppiert werden können – hier ist also durchaus Verhandlungsspielraum vorhanden. Außerdem enthalten Tarifverträge Klauseln zu Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Angestellte sollten deshalb ihren Tarifvertrag genau kennen, um diese Extrazahlungen voll ausschöpfen zu können.

6. Wenn man wenig Gehalt fordert, hat man bessere Jobchancen

Stimmt nicht. Das Gegenteil könnte sogar der Fall sein. Denn wer beim Gehalt zu bescheiden ist, könnte schnell als unerfahren abgestempelt werden.

Besser sind selbstbewusste, aber gleichzeitig realistische Vorstellungen. Dafür ist eine umfassende Recherche unerlässlich. Bewerber sollten sich vorab informieren, welches Gehalt für die Branche und Position üblich ist – zum Beispiel im Gespräch mit Freunden und Bekannten oder mithilfe von Gehaltsrechnern und -reports im Netz.

"In der Gehaltsverhandlung selbst ist es ratsam, eine Gehaltsvorstellung zu nennen, die einen gewissen Puffer nach unten zulässt – und trotzdem angemessen ist", sagt Stepstone-Experte Schaefer.

7. Wer häufiger nach mehr Gehalt fragt, verdient auch mehr

Wahr. Allerdings verzichtet die Mehrheit der Beschäftigen darauf. Nur vier von zehn Angestellten fragen ihren Arbeitgeber regelmäßig nach einer Gehaltserhöhung. Dabei lohnt es sich, das Gehaltsgespräch zu suchen.

57 Prozent der Arbeitnehmer haben in ihrer aktuellen Anstellung schon mindestens einmal eine Gehaltserhöhung erhalten. Der häufigste Grund dafür: Sie hatten die Gehaltserhöhung zuvor aktiv eingefordert. Die meisten (58 Prozent) argumentierten mit guten Leistungen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Stepstone-Auswertung
  • Forsa-Umfrage
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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