Experte klärt auf Dienstreisen: Wann zählt die Zeit wirklich als Arbeitszeit?
Kundentermine, Verhandlungen oder Besprechung anderorts: Wer auf Dienstreise geht, muss oft viel Zeit investieren. Ab wann ist die Reise Arbeitszeit?
Unterwegs für die Arbeit: Dienstreisen können viel Zeit in Anspruch nehmen. Aber wann fängt die Dienstreise – und damit die bezahlte Arbeitszeit – offiziell an? In dem Moment, in dem ich das Haus verlasse oder das erste Transportmittel betrete? Oder sogar erst, wenn das Ziel erreicht ist?
Was während einer Dienstreise als Arbeitszeit gilt, ist in Deutschland nicht eindeutig geregelt. Als Faustregel kann gelten: Wenn man auf dem Weg zu einem dienstlichen Termin im Zug sitzt und liest, einen Podcast hört oder sich anderweitig privat beschäftigt, zählt das oft nicht als Arbeitszeit. Bereitet man sich jedoch während der Reise auf den Termin oder die Arbeit vor, handelt es sich um Arbeitszeit.
EuGH legt Richtung fest
Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, sieht indes einen gewissen Trend. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) neige dazu zu sagen, dass es sich um Arbeitszeit handelt, wenn ein Arbeitnehmer nicht frei über seine oder ihre Freizeit entscheiden kann. Das würde bedeuten, dass wer über längere Zeit unterwegs ist, seine freie Zeit nicht mehr nach Belieben gestalten kann. Damit würde auch die Reisezeit zur Arbeitszeit zählen.
Klar gesetzlich geregelt ist das allerdings nicht. "Die Dinge sind im Augenblick noch im Fluss und die Rechtsprechung entwickelt sich weiter", sagt der Fachanwalt.
Ein eindeutiger Fall liegt dem Rechtsexperten zufolge vor, wenn Beschäftigte für eine Dienstreise selbst am Steuer sitzen. Dann gilt die Zeit auch als Arbeitszeit. Wichtig: Die Details der Dienstreise sollten Beschäftigte immer vorab mit ihrem Arbeitgeber klären und die mögliche Vergütung besprechen.
- Nachrichtenagentur dpa