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Expertin klärt auf Darf der Arbeitgeber zuvor genehmigten Urlaub streichen?
Von dpa
04.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Der Urlaub war lange genehmigt, doch jetzt ist das halbe Team krank – und der Arbeitgeber will die freien Tage zurücknehmen. Aber geht das so einfach?
Ob wegen Unterbesetzung oder einer besonders arbeitsintensiven Zeit, die bevorsteht – wenn der abgesegnete Urlaub plötzlich auf dem Spiel steht, ist das ärgerlich. Darf die Führungskraft wirklich meine freien Tage zurückziehen?
Erst einmal nicht: "Wenn der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt hat, dann hat er eine Freistellungserklärung abgegeben, an die er gebunden ist und die er grundsätzlich nicht zurücknehmen kann", sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley.
Nur in Ausnahmefällen erlaubt
Es gibt jedoch Fälle, in denen der Urlaub unter bestimmten Umständen widerrufen werden kann:
- Fehlender Urlaubsanspruch: Sollte der Urlaub fälschlicherweise gewährt worden sein, obwohl der Arbeitnehmer keinen entsprechenden Urlaubsanspruch mehr hat, etwa aufgrund einer Verwechslung oder Täuschung über den Resturlaub, kann der Arbeitgeber den Urlaub laut Schulze Zumkley zurücknehmen.
- Einvernehmliche Vereinbarung: Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, den Urlaub zu verschieben, ist das problemlos möglich. Der Arbeitnehmer muss der Fachanwältin zufolge jedoch zustimmen, damit eine solche Änderung wirksam wird.
- Extremfälle: In extremen Ausnahmefällen, wie bei einem drohenden Unternehmenszusammenbruch, könnte ein einseitiger Widerruf des Urlaubs in Betracht gezogen werden, so die Rechtsexpertin. Allerdings gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung, die dies eindeutig bestätigt. Solche Fälle kommen in der Praxis äußerst selten vor und sind umstritten.
Verwendete Quellen
- Nachrichtenagentur dpa
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