Altersvorsorge flexibel nutzen Früher in Zusatzrente: Wie viel wird abgezogen?
Auch Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Renten sowie private Rentenversicherungen können vor Ihrem regulären Renteneintrittsalter beginnen. Was gilt und was sinnvoll ist.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, in Deutschland vorzeitig in gesetzliche Rente zu gehen: entweder ab 63 Jahren und mit Abschlägen, wenn Sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, oder abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, wenn Sie sogar auf 45 Beitragsjahre kommen. Doch nicht nur die gesetzliche Rente kann früher anfangen. Auch eine private Altersvorsorge können Sie sich vorzeitig auszahlen lassen. Doch welche Bedingungen gelten dafür? Und lohnt sich das überhaupt?
Die Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" (9/2024) für einen 1961 geborenen Durchschnittsverdiener berechnet, wie hoch die Bruttorenten aus gesetzlicher, betrieblicher und Riester-Rente ausfallen – und zwar einmal bei regulärem Rentenbeginn und einmal bei vorzeitigem Bezug. Als Durchschnittsverdienst wurden 3.780 Euro brutto im Monat angesetzt.
Das Ergebnis: Wer sich seine private Altersvorsorge früher auszahlen lässt, muss zwar Abschläge in Kauf nehmen, doch weil die Renten bis zum Lebensende länger laufen, könnten sie in der Summe sogar höher ausfallen. Oder anders gesagt: Je länger Sie leben, desto eher rentiert es sich, die private Zusatzrente früher genutzt zu haben.
Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Bruttorentenbeträge im Monat:
Rentenart | Regelaltersrente (mit 66 Jahren und 6 Monaten) | Frührente ohne Abschlag nach 45 Versicherungsjahren (mit 64 Jahren und 6 Monaten) | Frührente mit Abschlag nach 35 Versicherungsjahren (mit 63 Jahren) |
---|---|---|---|
Gesetzliche Rente | 1.910 Euro | 1.831 Euro | 1.549 Euro |
Betriebsrente | 320 Euro | 296 Euro | 248 Euro |
Riester-Rente | 149 Euro | 123 Euro | 102 Euro |
Gesamtrente | 2.379 Euro | 2.250 Euro | 1.899 Euro |
Wann beginnt eine Betriebsrente?
Nach dem Betriebsrentengesetz haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, dass eine Betriebsrente zeitlich mit der gesetzlichen Frührente beginnen kann. Es ist aber auch möglich, dass sie später oder sogar noch früher startet. Je nach Art der Betriebsrente gelten andere Bedingungen.
Wer etwa in einem Versorgungswerk versichert ist, kann diese Betriebsrente so früh abrufen wie die gesetzliche Rente. "Finanztest" nennt als Beispiel die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Sie kann mit Abschlägen ausgezahlt werden, sobald Sie 63 Jahre alt sind. Wie bei der gesetzlichen Rente werden dann für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Betriebsrente gehen, 0,3 Prozent abgezogen. Allerdings ist der Abschlag auf 10,8 Prozent gedeckelt. Das gilt auch für kirchliche Versorgungswerke. Bei der gesetzlichen Frührente beträgt der größtmögliche Abschlag hingegen 14,4 Prozent.
- Lesen Sie auch: Wie Sie eine Betriebsrente versteuern müssen
Läuft Ihre Betriebsrente über eine sogenannte Direktzusage oder eine Unterstützungskasse – zahlt Ihr Arbeitgeber also allein die Beiträge –, kann die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren beginnen. Das muss Ihre Firma aber in ihrer Versorgungsordnung geregelt haben. "Ein Recht Arbeitnehmender auf die Rente mit 62 gibt es aber nicht, der Arbeitgeber entscheidet", heißt es bei "Finanztest".
Wer in Form einer Direktversicherung, per Pensionskasse oder Pensionsfonds betrieblich fürs Alter vorsorgt, kann die Betriebsrente ebenfalls mit 62 Jahren beziehen – sofern der Arbeitgeber einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Bei diesen Formen der Altersvorsorge handelt es sich meist um eine Entgeltumwandlung, bei der Sie als Arbeitnehmer einen Teil Ihres Bruttolohns einzahlen und der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent als Zuschuss beisteuert. Lesen Sie hier, wann es sich lohnt, mit Ihrem Gehalt betrieblich vorzusorgen.
Gut zu wissen
Lassen Sie sich nur einen Teil Ihrer gesetzlichen Rente früher auszahlen (Teilrente), können Sie Ihre Betriebsrente derzeit noch nicht zum gleichen Zeitpunkt beziehen. Die Ampelkoalition will das jedoch ändern: Voraussichtlich ab Anfang 2025 sollen Teilrente und Betriebsrente kombinierbar sein.
Wann beginnt die Riester-Rente?
Haben Sie Ihren Riester-Vertrag vor 2012 abgeschlossen, können Sie die Rente bereits mit 60 Jahren erhalten. Ist Ihr Vertrag jünger, liegt der frühestmögliche Beginn bei 62 Jahren. Gleiches gilt für die Rürup-Rente, die sich vor allem an Selbstständige richtet. Lesen Sie hier, für wen sich die Rürup-Rente lohnt.
Problem bei der frühen Riester-Rente: Viele Banken verlangen von ihren Kunden hohe Abschluss- und Vertriebskosten, die gleich zu Beginn der Rente fällig werden, obwohl davon im ursprünglichen Banksparplan keine Rede war. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt derzeit gegen die Sparkassen. Womöglich kann es sich also lohnen, mit der Riester-Auszahlung noch zu warten, bis Banken zu einem besseren Angebot verpflichtet werden.
Wann beginnt eine private Rentenversicherung?
Haben Sie komplett privat, also ohne Förderung vom Staat oder Chef, fürs Alter vorgesorgt, haben Sie den Start dieser Zusatzrente bei Vertragsbeginn selbst festgelegt. Es kann also sein, dass Sie die private Rente schon mit 58 Jahren beginnen lassen können. Lassen es die Vertragsbedingungen zu, können Sie die Rente aber auch später noch vorziehen oder hinauszögern. Lesen Sie hier, wie sinnvoll eine private Rentenversicherung ist.
Zusatzrente auf einen Schlag oder als monatliche Auszahlung?
Bei einer privaten Rentenversicherung können Sie meist zwischen einmaliger Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rente wählen. Auch eine Kombination ist möglich. Betriebsrenten können ebenfalls auf einen Schlag oder in monatlichen Renten ausgezahlt werden. Bei der Riester-Rente können Sie auf 30 Prozent des Ersparten auf einmal zugreifen, den Rest gibt es als monatliche Rente.
- "Finanztest"-Ausgabe 9/2024
- test.de: "Planen, rechnen, freuen – so klappt es mit der Frührente"