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Einfach erklärt
Wann sich die Rürup-Rente für Sie lohnt


Aktualisiert am 11.07.2024Lesedauer: 3 Min.
Mann arbeitet am Laptop (Symbolbild): Die Rürup-Rente richtet sich vorwiegend an Selbstständige.Vergrößern des Bildes
Mann arbeitet am Laptop (Symbolbild): Die Rürup-Rente richtet sich vorwiegend an Selbstständige. (Quelle: nortonrsx/getty-images-bilder)
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Bei der Altersvorsorge spielt auch die Rürup-Rente eine wichtige Rolle. Wir zeigen Ihnen, für wen sie bestimmt ist – und was Sie dabei beachten sollten.

Millionen Menschen in Deutschland sind rentenversicherungspflichtig – etwa weil sie Angestellte sind. Doch Selbstständige müssen oft nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Für sie gibt es dagegen ein anderes Modell: die sogenannte Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.

Wir erklären Ihnen, wie diese Rente funktioniert, was ihre Vorteile sind – und für wen sie sich lohnt.

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist ein besonderes Rentenmodell für alle, die weder gesetzlich noch in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind. Das heißt, die Basisrente richtet sich besonders an Selbstständige, denn sie sind meist nicht pflichtversichert (siehe unten). Lesen Sie hier, wie Sie als Selbstständiger Ihre Rente regeln.

Die Basisrente ist damit Teil der ersten Säule der Altersvorsorge – also dort, wo auch die gesetzliche Rentenversicherung oder Renten von berufsständischen Versorgungswerken angesiedelt sind.

Die Basisrente wird oft nach ihrem Erfinder benannt, dem Ökonomen Bert Rürup. Er hat sie Anfang der 2000er-Jahre entwickelt, ab 2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt. Der zentrale Vorteil der Basisrente ist: Sie ist staatlich gefördert – die Beiträge zur Rürup-Rente sind zu einem großen Teil steuerlich absetzbar (siehe unten).

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Basisrente konkret ausgestaltet sein kann. So gibt es die Basisrente mit oder ohne Fonds – oder als Sparplan. Grundsätzlich gilt: Es gibt eine Einzahlungsphase, in der Sie von Steuervorteilen profitieren, und eine Auszahlungsphase ab Rentenbeginn, in der Sie die Rürup-Rente dann versteuern müssen (siehe unten).

Wer kann die Rürup-Rente abschließen?

Grundsätzlich kann jeder die Rürup-Rente abschließen – und damit seine Basisvorsorge, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aufstocken. Allerdings gilt: Eine Rürup-Rente richtet sich an Menschen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Das gilt auch für die Pflichtversicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk oder in einer landwirtschaftlichen Alterskasse.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Die Basisrente lohnt sich besonders für Selbstständige oder Freiberufler, die sich nicht freiwillig in der gesetzlichen Rente versichern wollen oder die viel verdienen. Doch auch für Angestellte oder Beamte kann die Basisrente etwas sein – vorausgesetzt, ihr Lohn ist hoch. Denn: Je höher der Lohn, desto höher können die monatlichen Beiträge in die Rürup-Rente sein – und desto eher profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen (siehe unten).

Wie sieht der steuerliche Vorteil aus?

Die Beiträge zur Rürup-Rente sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar. So können Sie im Jahr 2024 pro Person bis zu 27.566 Euro an Beiträgen in die Rürup-Rente steuerlich geltend machen, als sogenannte Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben). Von diesem Betrag werden 100 Prozent berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt: Die Höhe des Steuervorteils hängt davon ab, wie viel Sie jährlich einzahlen, wie viel Sie verdienen und welchen persönlichen Steuersatz Sie haben. Je höher Ihre Beiträge, desto größer die Ersparnis. Das gilt aber nur bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro (Stand: 2024). Alles, was Sie darüber hinaus in die Rürup-Rente einzahlen, bringt keinen weiteren Steuervorteil.

Um die Beiträge zur Rürup-Rente abzusetzen, tragen Sie sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben in die Anlage "Vorsorgeaufwendungen" ein.

Wichtig: Sie erhalten nicht den vollen Höchstsatz (im Jahr 2024 also 27.566 Euro) zurück. Denn: Das Finanzamt verrechnet die Beiträge zur Basisrente mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

Diese Vorteile hat die Rürup-Rente noch

Neben dem steuerlichen Vorteil bietet die Rürup-Rente noch weitere Vorteile. So ist die Rürup-Rente nicht pfändbar – und auch bei einer Privatinsolvenz sicher.

Auch sind Sie bei der Einzahlung sehr flexibel. So können Sie die Beiträge leicht anpassen und müssen keinen Mindestbetrag einzahlen.

Welche Nachteile hat die Rürup-Rente?

Die Basisrente hat auch einige Nachteile. So ist es nicht möglich, den Vertrag zu kündigen. Sie können ihn lediglich beitragsfrei stellen (siehe unten). Sehen Sie deshalb davon ab, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit einer Rürup-Rente zu koppeln. Schließen Sie lieber einen separaten Vertrag ab. Worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie hier.

Außerdem müssen Sie auf die Renten im Alter wiederum Steuern zahlen. Wie viel, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Liegt Ihr Renteneintritt beispielsweise im Jahr 2024, liegt Ihr steuerpflichtiger Anteil bei 83 Prozent. Wie die Rentenbesteuerung genau funktioniert, lesen Sie hier.

Zudem können Sie die Basisrente nicht vererben. Wenn Sie sterben, haben Ihre Nachfahren also keinen Anspruch darauf. Allerdings können Sie eine zusätzliche Hinterbliebenenversicherung über die Basisrente abschließen.

Die Rürup-Rente kann außerdem nur als monatliche Rente ausgezahlt werden. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Tipp

Als Alternative zur Rürup-Rente können Sie mit einem ETF-Sparplan privat fürs Alter vorsorgen. So erzielen Sie in der Regel eine höhere Rendite. Lesen Sie hier, wie Sie einen ETF-Sparplan genau aufsetzen.

Kann ich die Rürup-Rente kündigen?

Nein, das ist nicht möglich. Ebenso wie bei Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge ist es nicht möglich, den Vertrag über die Basisrente zu kündigen.

Sollten Sie jedoch keine Beiträge mehr zahlen wollen, können Sie die Rürup-Rente beitragsfrei stellen. In dem Fall läuft Ihr Vertrag zwar weiter, Sie sind aber nicht mehr verpflichtet einzuzahlen.

Um die Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag an die Versicherung stellen. Sollten Sie die Beiträge wieder zahlen wollen, können Sie die Beitragsfreistellung widerrufen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Finanztip
  • finanzen.de
  • weltsparen.de
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