Rentenfrage Welcher Jahrgang wird aktuell für die Grundrente geprüft?
Zum Start der Grundrente im Sommer 2021 bekamen zunächst nur Neurentner den Zuschlag. Bestandsrentner müssen länger auf die Auszahlung warten.
Bis Ende 2021 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zunächst neben den Ansprüchen von Rentnerinnen und Rentnern, die neu in Rente gehen, vorrangig die Ansprüche derjenigen geprüft, die Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung im Alter erhalten. Auch Renten, die vor 1992 begonnen haben, wurden geprüft.
Seit Februar 2022 prüft die DRV die Ansprüche der Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn ab 1992. Ende Juni waren fast die Hälfte der rund 26 Millionen Renten zur Überprüfung aufgerufen worden. Damit liegt die Rentenversicherung im Zeitplan. Bis Jahresende sollen alle bestehenden Renten geprüft sein.
Anspruch auf Grundrente wird nach fester Reihenfolge geprüft
Hier werden ebenfalls jeweils die ältesten Jahrgänge zuerst geprüft. "Wir überprüfen gestaffelt nach einer festgelegten Reihenfolge. Einen Antrag auf Grundrente müssen Sie nicht stellen, er beschleunigt auch nicht das Verfahren", sagt Dirk Manthey von der DRV. Doch keine Sorge: Die Beträge, auf die Sie Anspruch haben, verfallen nicht. Sie erhalten dann eine Nachzahlung.
Wichtig für die Grundrente ist, dass Ihr Einkommen über das gesamte Berufsleben im Durchschnitt mindestens 30 Prozent und höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Doch es gibt noch mehr Voraussetzungen. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf die Grundrente haben.
Die Deutsche Rentenversicherung aktualisiert regelmäßig die Informationen rund um den Grundrentenzuschlag auf ihrer Internetseite.
- Eigene Recherche
- Statement Dirk Manthey