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Rente: Keine Grundrente trotz Anspruch? Das sind mögliche Gründe


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Rentenfrage
Keine Grundrente trotz Anspruch – wie kann das sein?


23.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Rentnerin prüft ihren Rentenbescheid (Symbolbild): Der Anspruch auf Grundrente bedeutet noch nicht, dass auch tatsächlich Geld fließt.Vergrößern des Bildes
Rentnerin prüft ihren Rentenbescheid (Symbolbild): Der Anspruch auf Grundrente bedeutet noch nicht, dass auch tatsächlich Geld fließt. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Warum bekomme ich trotz Anspruch keine Grundrente?

Eigentlich fließt der Grundrentenzuschlag, umgangssprachlich Grundrente genannt, automatisch, sofern Sie Anspruch darauf haben. Wie kann es also sein, dass es keinen Zuschlag gibt, obwohl die Rentenversicherung den Anspruch in einem Schreiben mitgeteilt hat?

Das fragt sich ein t-online-Leser, der 818,08 Euro Rente im Monat erhält, aber trotz der Mitteilung keine Grundrente ausgezahlt bekommen hat. Dahinter können mehrere Gründe stecken.

Grundrente: Einkommen wird angerechnet

"Sollte in Ihrem Bescheid ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag ausgewiesen sein, Ihr Einkommen jedoch über den zulässigen Höchstbeträgen liegen, erfolgt keine Auszahlung des Grundrentenzuschlages", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

Denn: Haben Sie Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag, wird unter Umständen Einkommen angerechnet. "Dann bekommen Sie den Zuschlag nicht in voller Höhe oder gar nicht", so Manthey. Mehr zum Anspruch auf Grundrente lesen Sie hier.

Als Unverheirateter wird ein monatliches Einkommen bis zu einer Höhe von 1.317 Euro nicht angerechnet. Bei einem Einkommen über 1.317 bis zu 1.686 Euro werden bis zu 60 Prozent auf den Zuschlag angerechnet. Ist Ihr monatliches Einkommen höher als 1.686 Euro, wird dieser Anteil voll auf den Zuschlag angerechnet.

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

"Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wird das Einkommen beider Partner zusammen betrachtet", erklärt Manthey. "Beträgt das gemeinsame monatliche Einkommen bis zu 2.055 Euro, können Sie den vollen Grundrentenzuschlag erhalten."

Liegt Ihr gemeinsames Einkommen hingegen über 2.055 bis 2.424 Euro, werden dem Experten zufolge bis zu 60 Prozent angerechnet. Bei einem gemeinsamen Einkommen über 2.424 Euro monatlich wird dieser Teil des Einkommens voll auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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