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Rentner entlasten: Wie die Ampelregierung per Gesetz vorgehen möchte | Rente


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Gegen die Doppelbesteuerung
Wie die Ampel jetzt Rentner entlasten will


Aktualisiert am 01.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Rentner bei der Steuererklärung: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs muss die Rentenbesteuerung anders geregelt werden.Vergrößern des Bildes
Rentner bei der Steuererklärung: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs muss die Rentenbesteuerung anders geregelt werden. (Quelle: Eleganza/getty-images-bilder)
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Mit dem Wachstumschancengesetz plant die Bundesregierung auch eine Entlastung für Rentner. Was die mit dem Urteil zur Doppelbesteuerung zu tun hat.

Bisher gilt: Wer 2023 erstmals Altersrente bezieht, muss 83 Prozent davon versteuern. 17 Prozent bleiben steuerfrei. Von Jahr zu Jahr steigt der steuerpflichtige Teil der Rente, bis die Bezüge im Jahr 2040 zu 100 Prozent versteuert werden müssen – zumindest war das der Plan. Das Wachstumschancengesetz soll den Anstieg der Steuerpflicht nun bremsen.

Statt wie bisher in 1-Prozent-Schritten soll der zu versteuernde Anteil neuer Renten ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. So sah es schon der Koalitionsvertrag der Ampel vor. Für alle, die 2023 in Rente gehen, hieße das also, dass nicht mehr 83 Prozent der Bezüge steuerpflichtig wären, sondern nur noch 82,5 Prozent. Wer 2024 erstmals Rente erhält, müsste davon 83 Prozent versteuern und so weiter.

Rentenbesteuerung: Das bringt das neue Gesetz

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde sich die volle Rentenbesteuerung von 2040 auf 2058 verschieben – und Rentnern einiges an Geld sparen. Der Steuerexperte und Finanzmathematiker Werner Siepe hat ausgerechnet, dass für 1975 geborene Gutverdiener, die 40 Jahre lang ein Gehalt an der Beitragsbemessungsgrenze bezogen haben oder noch beziehen werden und im Alter 17 Jahre lang Rente beziehen, "in der Spitze insgesamt rund 72.000 Euro" zusätzlich steuerfrei blieben. Rentner, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient haben, müssten demnach 43.000 Euro weniger versteuern.

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), der im Mai 2021 eine drohende Doppelbesteuerung erkannt hatte. Bessere die Politik nicht nach, könnten manche Bürger zweimal zur Kasse gebeten werden – einmal während des Erwerbslebens und ein weiteres Mal im Ruhestand. Seit 2021 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil daher bereits nur noch in 1-Prozent-Schritten, zuvor waren es 2-Prozent-Schritte pro Jahr.

Und noch eine Änderung hat die Ampel schon durchgesetzt, um Doppelbesteuerung vorzubeugen: Seit 2023 können Steuerzahler die Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzen. Ursprünglich sollte das erst ab 2025 möglich sein (mehr dazu hier). Finanzminister Christian Lindner (FDP) zufolge soll das den Bürgern in diesem Jahr eine Entlastung von rund 2,3 Milliarden Euro bringen. 2024 seien noch 1,76 Milliarden Euro drin. Wie stark bestimmte Jahrgänge im Schnitt profitieren, zeigt diese Berechnung.

Doppelbesteuerung droht weiterhin

Beide Maßnahmen – die schneller eingeführte volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge während des Erwerbslebens und die erst später einsetzende volle Besteuerung der Rente in der Auszahlungsphase – sollen unterm Strich dazu führen, dass der Staat nicht zweimal zugreift. Doch selbst die nun geplante Streckung der vollen Steuerpflicht bis 2058 könnte noch zu wenig sein. Zumindest für Rentner, die während des Berufslebens 40 Jahre lang einen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze hatten.

Diese Fälle sind in der Praxis zwar sehr selten, aber es gibt sie. Laut Finanzmathematiker Siepe könnte für sie "in den Jahren 2018 bis 2038 und dann noch einmal von 2056 bis 2067" eine Doppelbesteuerung vorliegen. Wer 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat und 17 Jahre lang Rente bezieht, müsse ab 2034 mit einer doppelten Besteuerung rechnen.

Gut zu wissen

Grundsätzlich zahlen Sie als Rentner nur dann Steuern, wenn Ihre Renteneinkünfte aus dem steuerpflichtigen Rentenanteil höher sind als der Grundfreibetrag (mehr dazu lesen Sie hier). Dieser steht allen Steuerzahlern zu und garantiert eine bestimmte Einkommenssumme, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. 2023 liegt er bei 10.908 Euro.

Erst auf den Teil der steuerpflichtigen Renteneinkünfte, der den Betrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig. Und selbst dann muss das nicht sein. Denn auch als Rentner können Sie Ausgaben von der Steuer absetzen – und so eine Steuerzahlung vermeiden oder gar eine Erstattung kassieren.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • vers-berater.de: "Studie: Doppelbesteuerung von Renten als eine unendliche Geschichte?"
  • ihre-vorsorge.de: "Regierung kündigt weiteres Gesetz zur Rentenbesteuerung an"
  • haufe.de: "Regierungsentwurf für ein Wachstumschancengesetz"
  • finanztip.de: "Rentenbesteuerung: Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?"
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