Plan der Ampel Neue Rentensteuer kann Ihnen bis zu 23.500 Euro bringen
Der Bund muss bei der Rentenbesteuerung nachlegen: Künftigen Rentnern droht sonst eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung. Neue Berechnungen zeigen, wie stark Sie von einer Reform profitieren.
Die von der Ampel geplante Änderung der Rentenbesteuerung könnte Steuerzahler um insgesamt bis zu 23.500 Euro entlasten. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Berechnungen des Finanzmathematikers Werner Siepe.
Den größten Vorteil hat den Beispielrechnungen zufolge der Jahrgang 1975. Für Durchschnittsverdiener, die aktuell etwa 3.250 Euro brutto pro Monat verdienen, führen die geplanten Änderungen zu einem Steuervorteil von knapp 12.500 Euro, heißt es.
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Bei Topverdienern, die über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Rentenbeiträge (derzeit monatlich 7.050 Euro in Westdeutschland) liegen, fällt der Vorteil mit 23.522 Euro sogar fast doppelt so hoch aus.
Anders gesagt: Dem Jahrgang 1975 droht laut den Berechnungen die höchste Mehrbelastung, sollte die Rentenbesteuerung nicht geändert werden. Ein "echter" Steuervorteil ergibt sich folglich nicht durch den Ampelplan (siehe unten).
Tabelle: So fallen die Steuervorteile aus
Der Jahrgang 1980 hat den Berechnungen zufolge die zweithöchsten steuerlichen Vorteile, etwa 9.950 Euro für Durchschnittsverdiener und 18.800 Euro für Topverdiener. Anbei finden Sie eine Übersicht:
Jahrgang | Steuervorteil Durchschnittsverdiener (in Euro) | Steuervorteil Topverdiener (in Euro) |
---|---|---|
1960 | 1.538 | 2.937 |
1965 | 4.537 | 8.339 |
1970 | 8.149 | 15.210 |
1975 | 12.482 | 23.522 |
1980 | 9.952 | 18.819 |
1985 | 6.762 | 12.727 |
1990 | 2.800 | 5.259 |
Quelle: Süddeutsche Zeitung / Berechnungen von Werner Siepe
Auch der digitale Vermögensverwalter Growney hat bereits im Sommer vergangenes Jahr für t-online ausgerechnet, wen eine Doppelbesteuerung besonders treffen würde. Erfahren Sie hier, was für Sie gilt.
Finanzgericht fällte wegweisendes Urteil
Hintergrund der Anpassung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH): Das oberste Steuergericht entschied Ende Mai vergangenes Jahr, die Rentensteuerformel müsse angepasst werden. Ansonsten käme es für Hunderttausende Rentner zu einer Doppelbesteuerung.
Doppelt besteuert wird, verkürzt gesagt, wer zweifach für seine Rente zur Kasse gebeten wird – nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als Rentner. Das ist jedoch verfassungswidrig.
Die Vorsitzende Richterin am BFH, Jutta Förster, sagte bei der Urteilsverkündung, vor allem Selbstständigen drohe im Alter eher eine Doppelbesteuerung. Es seien außerdem Männer wegen ihrer geringeren Lebenserwartung eher betroffen, daneben Unverheiratete stärker als Verheiratete.
Die Kläger in zwei unterschiedlichen Verfahren hatten vom BFH damals nicht Recht bekommen. Daher legten sie eine Verfassungsbeschwerde ein – der Fall geht also vor das Bundesverfassungsgericht.
So soll sich die Rentenbesteuerung ändern
SPD, FDP und Grüne müssen die Rentensteuerformel nun anpassen: Die Parteien wollen die Rentenbeiträge bereits vor dem Jahr 2025 steuerlich voll absetzbar machen – ab dem Jahr 2023. Bisher ist das noch nicht möglich: Nur 90 Prozent der Beiträge können 2020 und 92 Prozent 2021 abgesetzt werden. Auch Olaf Scholz (SPD) hatte das als Finanzminister bereits vorgeschlagen.
Außerdem setzt die Ampel auf eine Verschiebung der vollen Rentenbesteuerung. Erst ab 2060 sollen Rentnerinnen und Rentner ihre Bezüge zu 100 Prozent versteuern müssen und nicht, wie bislang vorgesehen, schon 2040.
Konkret bedeutet das: Der steuerpflichtige Rentenanteil, derzeit 82 Prozent, würde langsamer erhöht werden als bisher. Statt aktuell um einen Prozentpunkt pro Jahr, stiege der steuerpflichtige Anteil der Rente ab 2023 jährlich um einen halben Prozentpunkt.
Lesen Sie hier, wie die Rentenbesteuerung momentan genau geregelt ist. Die Gesetzgebung dazu bereitet aktuell Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor.
- Eigene Recherche
- Süddeutsche Zeitung: "Wer von der neuen Rentenbesteuerung profitiert"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa