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Krankenversicherung der Rentner: Diese Voraussetzung müssen Sie erfüllen


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Rentenfrage
Wann muss ich als Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung?


01.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Ärztin misst Blutdruck (Symbolbild): Rentner sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.Vergrößern des Bildes
Ärztin misst Blutdruck (Symbolbild): Rentner sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. (Quelle: Zinkevych/getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Welche Voraussetzung gilt für die Krankenversicherung der Rentner?

Wer kurz davor ist, das Renteneintrittsalter zu erreichen, muss einen Antrag auf Regelaltersrente stellen. Nur so fließt das Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch auch für die Krankenkasse ist der Antrag wichtig. Denn dann prüft sie, ob Sie als Rentner die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben werden.

"Das ist der Fall, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens, die mit dem Tag der Rentenantragstellung endet, mehr als 90 Prozent bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Dazu zählen alle Zeiten einer Pflicht- oder Familienversicherung oder einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung."

Rentenversicherung beteiligt sich an Beiträgen

Trifft das auf Sie zu, werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein, sobald Sie eine eigene Altersrente beziehen. Die Beiträge dafür zahlen Sie dann aus Ihrer Rente. Die Rentenversicherung beteiligt sich aber daran. Erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer eigenen Rente eine Witwenpension, zählt diese nach wie vor als weiteres Einkommen, sodass Sie hierauf auch weiterhin Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen haben.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

"Die Art und Höhe dieser Beiträge bestimmt ausschließlich Ihre gesetzliche Krankenkasse. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei Rückfragen mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen", sagt Sennewald. "Fragen Sie auch nach Möglichkeiten, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und worauf Sie hierbei zu achten haben."

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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