EEG-Umlage, Pendlerpauschale, Kinderzuschuss Koalition beschließt Entlastungen für Bürger
Der Koalitionsausschuss hat Erleichterungen für viele Deutsche beschlossen. So soll die EEG-Umlage früher abgeschafft werden und die Pendlerpauschale steigen.
Die Energiepreise gehen durch die Decke, die Coronakrise beutelt die Deutschen weiterhin: Die Regierungsparteien haben deshalb ein Maßnahmenpaket zur finanziellen Entlastung beschlossen. In einem Pressestatement im Anschluss an die Sitzung des Koalitionsausschusses sprach Finanzminister Christian Lindner von einem 10-Punkte-Plan zur Entlastung der "gesamten Breite der Bevölkerung".
Einige der aufgeführten Maßnahmen waren allerdings bereits zuvor beschlossen worden, wie etwa ein Heizkostenzuschuss oder die Erhöhung des Mindestlohns.
Das Paket umfasst laut der Mitteilung Maßnahmen mit einem Volumen von 13 Milliarden Euro. Dazu gehörten steuerliche Entlastungen von rund sieben Milliarden Euro sowie die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage mit Kosten von rund 6,6 Milliarden Euro, so Lindner. Hinzu kämen Hilfen für Menschen, die keine Steuern zahlten. Es sei kein Nachtragshaushalt nötig.
Der Entlastungsplan der Ampel
EEG-Umlage: Verbraucher in Deutschland sollen ab Juli keine EEG-Umlage über die Stromrechnung mehr zahlen. Im Beschlusspapier, das t-online vorliegt, heißt es: "Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben." Experten hatten bereits vor Monaten angezweifelt, dass es zu einer solchen Weitergabe kommen würde.
Pendlerpauschale: Wegen der anhaltend hohen Spritpreise will die Ampelkoalition die Pendlerpauschale in der Steuererklärung anheben. Die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler wird vorgezogen und beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent.
Corona-Zuschuss: Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe sollen einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro bekommen.
Coronahilfe: Mit dem ebenfalls bereits verabschiedeten vierten Corona-Steuerhilfe-Gesetz wird u.a. auch die Home-Office-Pauschale (jährlich maximal 600 Euro) um ein Jahr verlängert, eine erweiterte Verlustrechnung ermöglicht und die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert. Hier lesen Sie die Details zum Gesetz.
Kinderzuschuss: Von Armut betroffene Kinder sollen wegen der hohen Energiepreise einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat ab dem 1. Juli erhalten.
Kurzarbeitergeld: Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Heizkostenzuschuss: Für Empfänger von Wohngeld gibt es einen einmaligen Zuschuss von 135 Euro. Für Azubis und Studierende mit Bafög-Bezug 115 Euro pro Person. Der Zuschuss soll im Sommer gezahlt werden.
Mindestlohn: Das Kabinett hatte bereits am Mittag beschlossen, dass der Mindestlohn im Oktober auf 12 Euro steigen soll.
Pauschbetrag: Um Arbeitnehmer zu unterstützen, soll der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden, rückwirkend ab dem 1. Januar.
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll für das laufende Jahr von 9.984 Euro auf 10.347 Euro steigen.
- Eigene Recherche
- Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP