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Kabinettsbeschluss: Steuerhilfe für Homeoffice auch 2022 geplant


Kabinettsbeschluss
Steuerhilfe für Homeoffice auch 2022 geplant

Von dpa
16.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Arbeitnehmer sollen auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können.Vergrößern des Bildes
Arbeitnehmer sollen auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. (Quelle: Finn Winkler/dpa/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will Arbeitnehmenden mit steuerlichen Erleichterungen besser durch die Corona-Krise helfen. In einem Kabinettsbeschluss wurde nun die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale und eine steuerfreie Pflegeprämie bis 3000 Euro festgelegt.

Homeoffice-Pauschale auch für 2022

Arbeitnehmer sollen auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Wer von zuhause arbeitet, kann die Tage zählen und angeben - unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Homeoffice-Pauschale haben.

Pflegeprämie bis 3000 Euro steuerfrei

Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben - dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Das von Lindner vorgelegte Gesetz regelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben und auch nicht auf Sozialhilfen wie Grundsicherung angerechnet werden. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.

Längere Fristen für Steuerberater

Steuerberater bekommen noch einmal drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2020 einzureichen. Einmal wurde die Frist schon verlängert. Eigentlich müssten die Steuerberater die Unterlagen nun bis spätestens Ende Mai einreichen. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, argumentieren sie. Die Steuerberater übernehmen für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen und kümmern sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise geraten sie deshalb zunehmend ans Limit. Nun sollen sie bis Ende August Zeit für ihre Arbeit bekommen. Auch die Fristen für die Steuererklärung 2021 und 2022 werden leicht verlängert.

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