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Brexit: Reisen, Online-Shopping, Roaming – das ändert sich für Deutsche


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Deal oder No-Deal
Das ändert sich durch den Brexit für Verbraucher in Deutschland


Aktualisiert am 14.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Lastwagen warten am Hafen von Dover (Symbolbild): Zum Jahreswechsel endet die Übergangsphase zwischen Großbritannien und der EU.Vergrößern des Bildes
Lastwagen warten am Hafen von Dover (Symbolbild): Zum Jahreswechsel endet die Übergangsphase zwischen Großbritannien und der EU. (Quelle: UIG/imago-images-bilder)
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Zum Jahreswechsel endet die Übergangsphase zwischen der EU und Großbritannien. Für Verbraucher bedeutet das: Beim Einkaufen in britischen Onlineshops oder bei Reisen ändert sich einiges. Doch nicht nur das.

Noch knapp drei Wochen, dann ist Großbritannien endgültig aus der EU ausgeschieden. Ende Januar verließ das Vereinigte Königreich zwar bereits die EU, aber noch gelten die Regeln des Binnenmarkts. Zum Jahreswechsel ist das vorbei, die Übergangsphase endet.

Ein Handelsabkommen zwischen der Ländergemeinschaft und dem Inselstaat gibt es indes noch immer nicht – und mit jedem verstrichenen Tag wird es unwahrscheinlicher.

Was aber bereits klar ist: Für die deutschen Verbraucher wird sich einiges ändern – selbst wenn es noch ein Abkommen geben wird. t-online zeigt Ihnen, worauf Sie sich, Stand jetzt, schon einmal einstellen sollten:

Einreise

Sie brauchen ab Oktober 2021 für die Einreise nach Großbritannien einen Reisepass. Das geht aus einem Modell der britischen Regierung für die künftigen Abläufe im europäischen Grenzverkehr hervor.

Personalausweise sollen nicht mehr akzeptiert werden. Ab 1. Januar gilt, dass der Pass noch mindestens sechs Monate Gültigkeit haben muss und nicht älter als zehn Jahre sein darf.

Onlineshopping

Wenn Sie ein Produkt bei einem britischen Onlineshop kaufen, können Sie es noch innerhalb von zwei Wochen zurückgeben – und erhalten den Kaufpreis erstattet. Zudem haben Sie zwei Jahre lang eine Gewährleistung. Sollte das Produkt defekt sein, können Sie also verlangen, dass es ersetzt wird.

Doch Sie sollten beachten: Es kann mitunter schwer werden, Ihre Rechte durchzusetzen. Denn es muss sowohl ein deutsches als auch ein britisches Gericht prüfen, ob Ihre Ansprüche gerechtfertigt sind. Ein britisches Gericht kann aber durchaus zu einem anderen Schluss kommen als eines in der EU. Zudem steht Ihnen die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung nicht mehr zur Verfügung.

Tipp: Überlegen Sie sich also gerade bei teuren Einkäufen, ob Sie bei einem Händler außerhalb der EU bestellen möchten.

Zudem kann es sein, dass sich die Preise erhöhen – im Falle eines No-Deal-Brexits. Denn dann kommen auf bestimmte Güter noch einmal Zölle obendrauf. Außerdem kann es sein, dass Lieferungen länger brauchen. Es wird erwartet, dass es wegen der Zollkontrollen zu Staus an der Grenze kommt.

Krankenversicherung in GB

Noch gilt beim Aufenthalt in Großbritannien die Europäische Krankenversicherungskarte – als Teil Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Ob diese nach der Übergangsphase weiterhin gilt, steht noch nicht fest. Verbraucherschützer raten in jedem Fall, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Eine private Krankenversicherung gilt hingegen weltweit – dementsprechend auch in Großbritannien. Prüfen Sie aber vor einer Reise, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht. Gegebenenfalls kann eine Reisekrankenversicherung doch sinnvoll sein.

Lebensversicherung

Sofern Sie eine Police bei einer britischen Lebensversicherung haben, sollten Sie sich bei dieser erkundigen, was nach dem Brexit damit geschieht. Viele Lebensversicherer haben bereits eine Tochterfirma oder Niederlassung in der EU gegründet – etwa in Luxemburg, Deutschland oder Frankreich. Ansonsten können sie nach der Übergangsphase in der EU keine Verträge mehr anbieten.

Falls Ihr Lebensversicherer keine Niederlassung gegründet hat und Ihre Verträge angepasst werden müssen, meldet er sich in der Regel bei Ihnen. Falls Sie unsicher sind, können Sie Ihre Lebensversicherung aber auch einfach anschreiben und nachfragen.

Spareinlagen

Wenn Sie bei einer britischen Bank Einlagen haben, brauchen Sie sich zunächst keine Gedanken zu machen. Denn die europäische Einlagensicherung bleibt auch bei einem No-Deal-Brexit bestehen.

So ist Ihr Vermögen im Falle der Pleite der Bank bis 85.000 Pfund (rund 94.000 Euro) geschützt – zumindest erst einmal. Denn es kann sein, dass die Briten eigene Regelungen treffen.

Möglich ist auch, dass manche Banken ihre Geschäfte auf in der EU zugelassene Banken übertragen. In diesem Fall würde die Einlagensicherung von 100.000 Euro gelten – denn nun muss man nicht mehr Pfund in Euro umrechnen.

Zudem bieten viele Banken – auch britische – eine freiwillige Einlagensicherung. Diese gilt in der Regel auch nach dem Brexit.

Roaming

In der EU durfte das Telefonieren oder Surfen im Internet nicht mehr kosten als im Heimatland. Mit dem Brexit ist es gut möglich, dass sich das ändert.

Denn Ihr Mobilfunkanbieter muss sich nicht mehr an die EU-Roaming-Regel halten. Er könnte also höhere Preise verlangen, wenn Sie sich in Großbritannien aufhalten.

Tipp: Prüfen Sie vor einer Reise, wie es Ihr Anbieter handhabt – und buchen Sie gegebenenfalls eine Zusatzflat.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale Bundesverband: "Brexit: Was bedeutet das für Verbraucher?"
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