Zimmer weg, Geld weg Hotelbuchungsplattform Amoma ist insolvent
Die Hotelbuchungsplattform Amoma hat Insolvenz angemeldet. Bereits gebuchte Hotelübernachtungen werden aller Voraussicht nach storniert.
Amoma, eine Onlineplattform zur Buchung von Hotelzimmern, hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen stellte seine Arbeit ein. Wer die Webseite des Unternehmens aufruft, erhält nur einen kurzen Hinweistext zur Insolvenz, der Kunden auch per E-Mail geschickt worden ist. Dort heißt es, dass Preisvergleichsseiten Amoma "nicht tragfähige finanzielle Bedingungen" aufzwingen würden. Diese "machen die Fortsetzung unserer Aktivitäten unmöglich".
Preisvergleichsseiten verlangten hohe Gebühren
Buchungsportale wie Amoma müssen Preisvergleichsseiten wie Trivago, HRS oder Hotels Combined oftmals eine Gebühr pro Klick bezahlen. Je nachdem, wie viel sie bereit sind, zu zahlen, wird ihr Angebot mehr oder minder gut platziert. Gleichzeitig herrscht auf dem Markt laut Amoma eine ungerechte Situation: Viele Vergleichsportale gehören zu anderen Online-Reisebüros, deren Angebote auf dem Portal bevorzugt dargestellt werden.
Für Kunden ist die Insolvenz bitter: Ihre Buchungen werden von den Hotels voraussichtlich gecancelt, so der Hinweis auf der Webseite von Amoma. Bei der Buchung eines Hotelzimmers über Amoma war es üblich, den Gesamtbetrag direkt an die Buchungsplattform zu bezahlen. Für noch ausstehende Reisen haben die Hotels das Geld also noch nicht erhalten und werden dementsprechend bestehende Reservierungen nicht aufrechterhalten. Bereits am Freitag berichtete das Portal "skift.com" über die Beschwerden von Reisenden, die vor Ort erfuhren, dass ihre Zimmerbuchung storniert wurde.
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Was Betroffene tun können
Aber nicht nur das Zimmer, auch das Geld ist für Kunden erst einmal weg. Wer über Amoma ein Zimmer reserviert hat, sollte sich mit dem entsprechenden Hotel in Verbindung setzen und nachfragen, ob das Zimmer storniert wurde. Zudem sollten Betroffene ihre Bank kontaktieren. Möglicherweise kann ein Chargeback-Verfahren wegen nicht erbrachter Leistungen eingeleitet werden. Hierfür sollten sich Betroffene die Stornierung vom Hotel schriftlich bestätigen lassen und die Buchungs- und Bezahlbestätigung von Amoma vorlegen.
- Unternehmenswebseite Amoma
- E-Mail an die Kunden von Amoma: "Cease trading notification"