Amazon, Diesel, Elektroroller Das ändert sich für Verbraucher im Juni
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Im Verkehr gibt es im Juni einige Neuerungen: E-Scooter dürfen rollen, dreckige Diesel sind auf zwei Straßen in Darmstadt künftig verboten. Aber auch in anderen Lebensbereichen stehen Änderungen an.
Unsere Übersicht zeigt, welche Gesetze und Regelungen sich im Juni ändern.
E-Scooter dürfen in Deutschland rollen
Elektro-Tretroller sollen in Deutschland ab Mitte des Monats zugelassen sein. Die Bundesregierung hat dafür den Weg frei gemacht, die entsprechende Verordnung soll am 15. Juni 2019 Kraft treten. Fahrer der E-Roller müssen demnach mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege nutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind. Auf Gehwegen dürfen sie nicht fahren.
Dieselfahrverbot tritt in Darmstadt in Kraft
Das erste Dieselfahrverbot in Hessen startet: In der stark frequentierten Innenstadt von Darmstadt dürfen ab dem 1. Juni keine alten Diesel mehr unterwegs sein. Abschnitte von zwei Straßen, der Heinrichstraße und der Hügelstraße, sind dann für Dieselfahrzeuge bis Euronorm 5 und für Benziner bis Euronorm 2 gesperrt. Um weitere Schadstoffe zu reduzieren, werden zudem Fahrstreifen reduziert. So sollen weniger Autos unterwegs sein können. Das Dieselverbot soll so kurz wie möglich, aber mindestens bis Ende des Jahres gelten.
Eurowings streicht kostenlose Snacks in der Economy Class
Eurowings streicht ab dem 4. Juni die kostenlosen Snacks und Getränke für Passagiere mit einem Smart-Tarif-Ticket. Dies gilt auf Kurz- und Mittelstreckenflügen in der Economy Class, wie die Lufthansa-Tochter bestätigt. Bislang war die Verpflegung für Passagiere mit Smart-Tarif-Buchungen inklusive – anders als für Gäste mit Basic-Tarif, die schon bisher leer ausgingen.
Passagiere mit Smart-Tarif-Ticket dürfen künftig jedoch am Priority Boarding teilnehmen, sie können Handgepäck garantiert mit an Bord nehmen und in den Gepäckfächern verstauen.
Amazon führt Mindestgebühr für verkaufte Artikel ein
Der Onlinehändler Amazon führt wieder eine Mindestgebühr für jeden verkauften Artikel ein. Pro Artikel werden ab dem 5. Juni 30 Cent fällig – egal, wie hoch der Verkaufspreis ist. Einige Produktkategorien sind von dieser Regelung ausgeschlossen: Bier, Wein, Spirituosen, Bücher, Musik, Videos, DVDs, Software, Videospiele und Konsolen sowie Lebensmittel. Bei sehr günstigen Produkten ist die Mindestgebühr nachteilig für die Händler, da sie dann höher als die prozentuale Verkaufsgebühr ist. Ob die Gebühren letztendlich an den Käufer weitergegeben werden, wird sich zeigen.
Günstiger wird es für Verkäufer Baby-, Beauty- und Körperpflegeprodukte, Lebensmittel, Schmuck, Möbel und Wohnaccessoires zu verkaufen. In diesen Produktkategorien sinkt die prozentuale Verkaufsgebühr.
Gerüstbauer erhalten höheren Mindestlohn
Bisher lag der Mindestlohn für Beschäftigte im Gerüstbauhandwerk bei 11,35 Euro. Ab dem 1. Juni 2019 beträgt er dann 11,88 Euro.
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Stahlarbeiter im Saarland erhalten höheres Gehalt
Beschäftigte in der Stahlindustrie im Saarland erhalten ab Juni 2019 mehr Geld. Die Löhne und Gehälter werden um 3,7 Prozent angehoben. 2020 sollen die Angestellten zudem eine zusätzliche Vergütung von 1.000 Euro jährlich erhalten, die jeweils in der Mitte des Jahres ausgezahlt wird.
Handspielregel im Fußball ändert sich
Auch im Fußball stehen neue Regeln an. Das International Football Association Board (IFAB) hat zum Beispiel eine Modifizierung der Handspielregel beschlossen: Vom 1. Juni an ist jedes Tor, das mit der Hand oder dem Arm erzielt wird, irregulär. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob Absicht vorliegt oder nicht. Ebenso soll es geahndet werden, wenn ein Spieler mit der Hand oder dem Arm in Ballbesitz gelangt und sich dadurch einen klaren Vorteil verschafft, also beispielsweise anschließend ein Tor erzielt.
Außerdem können künftig auch Trainer und andere Offizielle eine Gelbe und eine Rote Karte bekommen. Zudem soll nicht mehr die Regel gelten, dass der Schiedsrichter "Luft" ist. Lief das Spiel bisher einfach weiter, wenn der Schiedsrichter vom Ball getroffen wurde, gibt es in solchen Fällen nun "Schiedsrichterball", wenn sich dadurch Spielrichtung oder Ballbesitz ändern. Dann erhält das Team den Ball, das zuletzt in Ballbesitz war. Weitere Änderung betreffen Münzwurf, Auswechslung, Mauer, Straf- und Freistoß.
- Nachrichtenagentur dpa
- Deutscher Gewerkschaftsbund
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