Trotz Kostendrucks Länder erlauben ARD und ZDF mehr Internet
Seit langem fordern die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Spielraum im Internet. Die Ministerpräsidenten wollen das nun möglich machen. Gleichzeitig fordern sie von ARD und ZDF noch mehr Reformwillen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen eigene Beiträge länger als bisher im Internet zur Verfügung stellen können. Außerdem sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Freiheit bei ihren redaktionellen Angeboten im Internet bekommen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten am Freitag bei einem Treffen in Saarbrücken geeinigt. Die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkkommission der Länder leitet, forderte die Sender zugleich zu verstärkten Sparbemühungen auf.
Zu deren Sparplänen, die ARD, ZDF und Deutschlandradio Ende September in ihren Berichten an die Rundfunkkommission vorgelegt haben, sagte sie: "Wir loben das als ersten Schritt, aber wir sind nicht zufrieden. Sondern es muss weitergehen. Wir brauchen weitere Maßnahmen und Reformschritte, um uns tatsächlich besser aufzustellen." Mit Blick auf eine Diskussion über mögliche Erhöhungen der Rundfunkgebühr nach 2020 sagte sie: "Hintergrund ist natürlich immer auch das Thema der Beitragsstabilität."
Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote fällt weg
Die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen werde fallen, kündigte Dreyer an: "Wir wollen das auflockern und verändern." Die "Verweildauer" von Sendungen im Netz solle "aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden". Das hätten sich die Länderchefs für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen, über die im kommenden Jahr detaillierter verhandelt wird. "Wir haben Grenzen, das sind unnatürliche Grenzen in der heutigen Welt", so die Ministerpräsidentin. Das Verhalten der Mediennutzer habe sich entsprechend verändert.
Das Verbot presseähnlicher Angebote soll "weiter konkretisiert" werden. "Es ist nicht vorstellbar, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk heutzutage nicht die Möglichkeit hat, auch online bestimmte Dinge zu tun". Einzelheiten nannte sie nicht. "Also das Verbot der Presseähnlichkeit bleibt selbstverständlich erhalten", sagte sie und nannte dies ein "Signal an die Verleger".
"Aber es muss klar sein, dass das Thema wirklich eine Grundlage im Staatsvertrag hat." Gerade die Zeitungsverleger werfen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, mit zu umfangreichen Internet-Angeboten gegen das Verbot von presseähnlichen Angeboten zu verstoßen und den Wettbewerb zu verzerren.
Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten ermöglichen
Schon in der ersten Dezemberhälfte soll die 21. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages unterzeichnet werden, sagte Dreyer. Für diese Änderung habe man sich unter anderem über eine Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung geeinigt und über die sogenannte Betrauungsnorm. Sie erlaubt eine Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Anstalten, ohne Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht befürchten zu müssen.
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat sich in der Vergangenheit bereits gegen diese Betrauungsnorm ausgesprochen, weil diese den Sendern "unverhältnismäßige Wettbewerbsvorteile gegenüber kommerziellen Wettbewerbern" verschaffe. Dreyer sagte, man wolle Anfang nächsten Jahres auch abschließend über Strukturveränderungen der Öffentlich-Rechtlichen beschließen. Zu den Spar- und Reformplänen der Sender sagte sie: "Wir sind froh dass die Intendanten diesen Weg beschritten haben. Aber wir haben auch eine ganz klare Anforderung, dass es weitergeht, dass noch mehr Synergien gehoben werden."
Die ARD-Vorsitzende Karola Wille lobte die Beschlüsse der Ministerpräsidenten als "deutliches Bekenntnis" zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es sei gut, "dass die Politik die Interessen unserer Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Welt im Auge hat".