Erbstreitigkeiten bei Fischer Tochter klagt gegen reichen Dübel-Erfinder
Erbstreit bei Dübel-Hersteller Fischer: Die Tochter des millionenschweren Unternehmers und Erfinders klagt gegen ihren Vater Artur Fischer. Sie will den Vertrag auf Erbverzicht, den sie vor über 30 Jahren unter zweifelhaften Umständen unterschrieben hatte, annullieren lassen. Das berichtet RP-Online.
Artur Fischer ist nicht nur der Erfinder des S-Dübels aus Polyamid, der Fischertechnik-Baukästen oder des Blitzgerätes für Fotoapparate - der Unternehmer hatte bis Ende 2013 weltweit 1136 Patente und Gebrauchsmuster angemeldet. Das Familienvermögen soll rund 350 Millionen Euro betragen. Doch wenn der 95-jährige Fischer stirbt, wird seine Tochter Margot Fischer-Weber nichts von seinem Erbe bekommen.
Vertrag bei Unterzeichnung nicht verstanden
Margot Fischer-Weber ist seit ihrer Geburt an beinahe taub. Trotz Hörgerät ist sie darauf angewiesen, bei einem Gespräch ihrem gegenüber vom Mund abzulesen. Die Eltern sollen ihre Tochter wegen dieser Behinderung nicht akzeptiert und gefördert haben, berichtet Fischer-Weber bei "RP-Online".
Erst mit 19 Jahren habe sie ein Hörgerät erhalten: "Meiner Mutter war es nur wichtig, dass ich lange Haare trug, damit man das Hörgerät nicht sieht", sagt sie. In ihrem Elternhaus habe sie sich nur geduldet gefühlt.
Im Alter von 36 Jahren habe die Familie ihr einen Erbverzichtsvertrag vorgelegt. Ein Notar habe den aufgesetzten Vertrag leise vorgelesen - sie habe nichts davon verstanden, so Fischer-Weber.
Lange gebraucht, um gegen Vater zu klagen
Die mittlerweile 67-jährige Frau will diesen Vertrag nun als sittenwidrig annulieren lassen und hat sich dafür juristischen Beistand gesucht. "Ich habe lange gebraucht, um zu realisieren, dass die Art, wie mit mir umgegangen wurde, nicht normal ist", sagt sie. "Und letztlich brauchte ich den richtigen Rechtsanwalt - einen, der vor keinem großen Gegner Angst hat."